ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Eilantrag BHS 2026

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Eilantrag zur Beiratshauptsitzung 2026

Satzungsänderung – Anpassung der Geschäftsstellenorganisation

Antragsteller: Vorstand

Art des Antrags: Eilantrag gemäß Satzung

Gegenstand: Änderung der Satzung hinsichtlich der Funktion „Geschäftsführer(in)“

1. Begründung der Dringlichkeit

Die derzeitige Satzung sieht die Bestellung eines/einer Geschäftsführer(in) vor. Die tatsächliche organisatorische Struktur des Vereins wurde jedoch angepasst. Die laufenden Verwaltungsaufgaben werden künftig durch eine/n Geschäftsstellenleiter(in) wahrgenommen.

Zur Herstellung der Satzungskonformität sowie zur rechtlichen Klarstellung der Zuständigkeiten ist eine kurzfristige Satzungsanpassung erforderlich. Ohne diese Anpassung besteht eine Abweichung zwischen Satzung und tatsächlicher Vereinsorganisation.

2. Beschlussvorschlag zur Satzungsänderung

Die Beiratshauptsitzung beschließt folgende Änderung der Satzung:

a) Aufhebung der bisherigen Regelung

Der bisherige Satzungsabschnitt „Geschäftsführer(in)“ wird vollständig aufgehoben.

b) Neufassung

An dessen Stelle tritt folgende Regelung:

Geschäftsstellenleiter(in)

                1.            Der/die Geschäftsstellenleiter(in) wird vom Vorstand bestellt und abberufen. Der Vorstand ist berechtigt, einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

                2.            Der/die Geschäftsstellenleiter(in) führt die laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle nach Maßgabe der Beschlüsse sowie der Weisungen und Richtlinien des Vorstandes.

                3.            Der/die Geschäftsstellenleiter(in) setzt die Beschlüsse des Vorstandes organisatorisch um und unterstützt die Vereinsorgane in der Verwaltungstätigkeit.

                4.            Sofern vom Vorstand kein anderer Protokollführer bestimmt wird, führt der/die Geschäftsstellenleiter(in) bei Vorstandssitzungen sowie bei Beiratshauptsitzungen das Protokoll und fertigt die Niederschriften an.

Die Niederschriften sind vom Protokollführer sowie vom jeweiligen Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

                5.            Der/die Zuchtbuch-/Leistungsbuchführer(in) wird weiterhin vom Vorstand bestellt.

3. Beschlussformel

Die Beiratshauptsitzung beschließt die vorstehende Satzungsänderung.

Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, soweit diese vom zuständigen Registergericht oder einer Behörde verlangt werden und den Inhalt der beschlossenen Änderung nicht wesentlich verändern.

Änderung auf den Endabnahmescheinen

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Um die Abläufe für das Leistungsheft zu optimieren, haben wir eine Anpassung auf den Endabnahmeschein vorgenommen.

Was ist neu? Direkt neben der Spalte für die Gewichtsangabe wurde ein neues Feld „LU-Heft“ (Leistungsurkunde) hinzugefügt.

Warum diese Änderung? Züchter haben nun die Möglichkeit, bei wirklichem Bedarf direkt bei der Wurfabnahme die Leistungskarten für die Welpen mitzubestellen.

Der große Vorteil: Die LU-Hefte können so – wie früher üblich – direkt zusammen mit den Ahnentafeln berechnet und verschickt werden. Das erspart den Züchtern nachträgliche Einzelbestellungen und zusätzliche Versandwege.

 

Änderung - Qualifikationsmodus für das ADRK-Team 2026

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Qualifikationsmodus für das ADRK-Team 2026

Voraussetzungen und Qualifikationsprüfungen IGP

Zur Ermittlung des ADRK-Teams zählen insgesamt zwei Qualifikationsprüfungen, eine davon auf einem fremden Platz.

Das jeweilige Team für beide Veranstaltungen wird anhand der veröffentlichten Bestenliste bestimmt.

Folgende Veranstaltungen als Qualifikationsprüfung werden berücksichtigt:

-          ADRK Deutsche Meisterschaft IGP 2025

-          IFR-Weltmeisterschaft 2025

Eine feste Startberechtigung im Team hat der Deutsche Meister IGP sowie der IFR-Weltmeister für die IFR.

 

Die VDH DM IGP 2026 findet vom 31. Juli – 02. August in Petersaurach (Bayern) statt, die IFR 2026 vom 03.-08. August 2026 in Finnland.

Qualifikationsprüfungen müssen bis spätestens 17. Mai 2026 absolviert werden, es wird daher empfohlen, die Termine frühzeitig zu planen.

Die aktuellen Termine für Qualifikationsprüfungen findet Ihr wie immer auf der ADRK-Homepage unter www.adrk.de

Qualifikationsbedingungen zur IFR WM (IFH2 und IFH3)

Sofern das ausrichtende Land eine IFH2 anbietet, können von den IFR-Mitgliedsvereinen maximal 2 Starter mit einer bestandenen IFH2-Prüfung teilnehmen, die auf einer Qualifikationsprüfung geführt haben und sich in einer Bestenliste für die IFR-Weltmeisterschaft bewerben.

Das jeweilige Team in IFH2 wird anhand der veröffentlichten Bestenliste bestimmt.

Für die IFH3 gilt die Qualifikation zur IFR-WM über die ADRK DM IFH des Vorjahres, der Deutsche Meister und der VizeMeister haben einen festen Startplatz.

 

Zur VDH-DM für Gebrauchshunde (IGP) können vom VDH-Mitgliedsverein 5 Teilnehmer gemeldet werden, die eine IGP-III-Qualifikationsprüfung mit mindestens 85 Punkten und „a“ in Abt. C vorweisen können.
Zur IFR-WM für Gebrauchshunde (IGP) können von den IFR-Mitgliedsvereinen maximal 7 Starter mit bestandener IGP-III-Prüfung ohne Mindestpunktzahl gemeldet werden.