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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Wurfabnahmen ab 1. Juli 2020
Da die Kontaktbeschränkungen mittlerweile in allen Bundesländern deutlich gelockert wurden, endet mit dem 30. Juni die Ausnahmeregelung für Wurfabnahmen. Danach gilt wieder die übliche Vorgehensweise, wonach die Würfe fristgerecht von den zugeteilten Zuchtwarten abgenommen werden.
HZW P.D. Viehoff
ZAS P. Friedrich, E. Joseph
Bisher konnten in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der Pandemie keine Prüfungen / Wettkämpfe durchgeführt werden.
Nun gibt es in etlichen Bundesländern Lockerungen, und ab Juli werden wohl wieder Prüfungen möglich sein, die wiederum einem bestimmten Hygienekonzept sowie weiteren Auflagen durch die Behörden unterliegen.
Auf Grund dieser Sachlage hat der VDH Rücksprache mit der FCI-Gebrauchshundekommission gehalten, ob und wie Prüfungen mit den behördlichen Auflagen konform stattfinden können. Von der FCI haben wir folgende Antworten bekommen:
Dazu vorangestellt.
- Die Vorgaben sind keine PO-Änderungen
- Sie sind nur während der Einschränkungen zulässig. D.h. sobald es weitere Lockerungen gibt, muss im Rahmen des Zulässigen zu den PO-Vorgaben zurückgekehrt werden.
BH/VT:
1. Der Verkehrsteil der Begleithundprüfung muss nicht in der Stadt, aber zwingend außerhalb des Veranstaltungsgeländes durchgeführt werden und zwar mit den erforderlichen Alltagssituationen, die gemäß PO zu prüfen sind.
ID Kontrolle:
2. Die Durchführung der ID-Kontrolle kann durch eine vom Leistungsrichter beauftragte Person durchgeführt werden. Begründung, wenn das Gerät von verschiedenen Personen genutzt wird, ist es nach jedem Gebrauch zu desinfizieren. Die Person, die die ID-Kontrolle durchführt, sollte soweit erforderlich (wenn der Abstand unter 1,5 m liegt), einen Mund/Nasenschutz tragen.
Fährten:
3. In der Fährte trägt der Fährtenleger Handschuhe (Fährtenabgangsmarkierung / Gegenstände). Nachdem der Hund den Gegenstand identifiziert hat, zeigt der Hundeführer den Gegenstand an, dabei trägt er Handschuhe. Der Gegenstand wird nach dem Anzeigen hinter den Hund gelegt. Dann erfolgt der Ansatz und der Gegenstand wird vom Fährtenleger wieder eingesammelt. Für die Fährte der Stufe IGP 1 ist diese Änderung nicht erforderlich (Eigengegenstände bzw. Schild).
Unterordnung:
4. Bei der Unterordnung ist beim Durchgehen der Gruppe ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. D.h., ein enges Umrunden der Personen sollte derzeit nicht vorgenommen werden.
5. Das Apportieren. Es müssen eigene PO-gerechte Bringhölzer benutzt werden. Aus gesundheitlichen Gründen ist ein Desinfizieren des Holzes abzulehnen. Vor dem Beginn der Unterordnung legt der PL (trägt Handschuhe) die mit Namen des HF versehenen Hölzer des jeweiligen Paares aus. Nach dem Ende der Vorführung nimmt der HF seine Hölzer mit vom Platz.
Schutzdienst:
Dem Helfer wird der Stock nicht abgenommen. Keine Entwaffnung !!!!!!
6. Bei IGP I kann der HF seinen Hund zzt. nicht abholen.
Der HF tritt auf 1,5 Meter an seinen Hund heran, ruft ihn in die Grundstellung und führt ihn dann angeleint oder in Freifolge auf die Abrufposition.
7. Entwaffnung/Herantreten an den Hund. Nach Anweisung durch den LR tritt der Hundeführer bis auf ca.2 m an den Helfer. Auf Anweisung des LR wird der Hund abgerufen, oder in eine Unterordungsposition (Sitz, Platz, Steh) genommen, auf HF-Anweisung tritt der Helfer dann 2 m vom Hund. Danach tritt der HF an den Hund und nimmt ihn in Grundstellung.
8. Beim Seitentransport/Transport zum Richter muss ein Abstand von 1,5 Meter zum Helfer eingehalten werden.
mit freundlichem Gruß
Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e. V.
Klaus-Jürgen Glüh
DVG LRO
Die Akademie des VDH sorgt für Ausbildungsangebote mit einheitlichen Qualitätsstandards zu allen Fragen der Hundehaltung und -zucht. Derzeit ist es für uns durch die behördlichen Maßnahmen leider nicht möglich, wie gewohnt unsere Seminarangebote durchzuführen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen im Juni/Juli 2020 die Möglichkeit, an unserem Webinar „Kynologischer Basiskurs mit Grundkursen“ teilzunehmen. Wie bei den Präsenzveranstaltungen erhalten Sie für alle gebuchten Module eine Teilnahmebescheinigung. Anmeldeschluss für alle Teilnahmepakete ist der 14.06.2020, 00:00 Uhr. Hier finden Sie alle Informationen: https://www.vdh.de/ueber-den-vdh/webinare/
Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen und Ausstellungen
Nachdem nun in vielen Fällen der Trainingsbetrieb mit hoffentlich allen vorgeschriebenen Auflagen wieder angelaufen ist oder demnächst anlaufen wird, ist die Durchführung von Sport-/Leistungsprüfungen, und Ausstellungen vorerst noch nicht möglich.
Die prüfungsberechtigten Mitgliedsvereine schlossen sich der Empfehlung des VDH-Vorstands an, die zunächst bis Ende Mai festgelegte Aussetzung von Sport-/Leistungsprüfungen bis Ende Juni zu verlängern.
Im ADRK und weiteren Rassezuchtvereinen gilt dies auch für Ausstellungen. Zuchtzulassungs- oder Zuchttauglichkeitsprüfungen dagegen werden in einzelnen Vereinen - unter anderem im ADRK - jedoch ab Juni wieder möglich sein, da, wo die örtlichen Behörden dies gestatten.
Damit wird zumindest im Bereich der Zuchtzulassung für etwas Entspannung gesorgt, wobei der eine oder andere sicher auch gerne schon Sport- und Leistungsprüfungen durchgeführt hätte.
Die Entscheidung für eine Verlängerung der Sperre in diesem Bereich fiel den Verantwortlichen nicht leicht, doch gibt es neben der Solidarität innerhalb des VDH und ADRK weitere gewichtige Gründe dafür.
Als kleine Hilfestellung bei der Vorbereitung des Trainings und der dann hoffentlich wieder möglichen dienen die Mustervorlagen im Anhang.
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