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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Terminschutz für Veranstaltungen
Die ab Juni 2021 getroffene Regelung, wonach Veranstaltungen durch Corona bedingt jederzeit abgesagt oder verschoben werden können, ist aufgehoben. Es gelten ab sofort wieder die regulären Terminschutzbedingungen.
Die Initiative
Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Die Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. als einem der betroffenenen Vereine haben die Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ gegründet, der sich bereits zahlreiche andere Vereine - darunter der ADRK - angeschlossen haben.
Seit 1.1.2022 ist die Neufassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) gültig. Der VDH als führender Dachverband der Hundezucht- und Hundesportvereine in Deutschland unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Zucht von Hunden mit den in der TierSchHuV genannten Merkmalen zu verhindern.
ADRK-Team zur IFR Weltmeisterschaft 2022 / Qualifikation zur ADRK-DM-IGP 2022
Im Team des ADRK sind noch ein paar Plätze zu besetzen. Daher gilt folgende Regelung:
Die besten Teams der nächsten Qualiprüfungen rutschen mit ins Team (Teamstärke 6 + 1 Reserve).