ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Die Geschäftsstelle des ADRK ist verantwortlich für administrative und organisatorische Aufgaben, wie Mitgliedsanträge, Registrierungen, Kündigungen, Zuchtbuch- und Leistungsbuchführung usw. Jeglicher Schriftwechsel mit dem Verein erfolgt über die Geschäftsstelle.

Anschrift:
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub (ADRK) e. V.
Südring 18, 32429 Minden
oder
Postfach 400 222, 32400 Minden

Telefonzeiten:
Mo. - Mi. 09:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Fr. 09:30 - 11:00 Uhr
Tel. +49 571 50 40 40
Fax +49 571 50 40 444
E-Mail info@adrk.de

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

Der Zuchtausschuss besteht aus insgesamt drei Mitgliedern. Er hat die Aufgabe, alle der Zucht dienenden Bestimmungen zu erarbeiten und auf dem neuesten Stand der kynologischen Forschung zu halten. Seine Mitglieder sollen mit der Vererbungslehre, den Zuchtbestimmungen und allen die Zucht berührenden Fragen vertraut sein.

Der Ausbildungsausschuss hat insgesamt drei Mitglieder. Er hat die Aufgabe, alle der Ausbildung dienenden Bestimmungen zu erarbeiten und auf dem neuesten Stand zu halten. Seine Mitglieder sollten mit Ausbildungsfragen vertraut sein.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Hauptgeschäftsstellen- und Rechtsangelegenheiten besteht aus drei Mitgliedern. Er hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Wirtschafts-, Hauptgeschäftsstellen- und Rechtsangelegenheiten zu unterstützen. Seine Mitglieder sollten daher in Fragen der rechtlichen und kaufmännischen Betriebs- und Geschäftsführung in besonderem Maße vertraut sein.

Der Richterehrenrat behandelt alle Angelegenheiten, die Körmeister, Richter und Richteranwärter betreffen. Er wird von den Zucht- und Leistungsrichtern im schriftli­chen Verfahren gewählt und besteht aus drei Mitgliedern.

Beauftragte haben die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und bei der Ausführung von Beschlüssen zu unterstützen. Sie sind an die Weisungen des Vorstandes gebunden. Die Wahl der Beauftragten erfolgt, soweit in dieser Satzung nicht etwas anderes bestimmt ist, durch die Beiratshauptsitzung.

Auf Vorschlag des ADRK-Hauptvorstandes oder des zus tändigen Landesgruppen- Vorstandes kann ein verdienter Zucht- oder Leistung srichter des ADRK nach Beendigung seiner Laufbahn durch den ADRK-Hauptvors tand zum Ehrenrichter berufen werden. Ihm können Sonderaufgaben, zum Beis piel im Bereich der Schulung, übertragen werden. Er hat freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des ADRK.

Zuchtrichter wird für einzelne Rassen zugelassen und dürfen nur diejenigen Rassen und Gruppen bewerten, für die er zugelassen sind. Die Bewertung der Hunde erfolgt ausschließlich nach dem bei der FCI hinterlegten gültigen Standard.

Körmeister sind fachkundige Personen, die ihre Zulassung beim VDH erlangt haben. Sie sind aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen als Hundeführer, Übungsleiter und Ausbildungswart und ihrer Ausbildung sachkundig im Sinne des VDH.

Ein Leistungsrichter qualifiziert sich für seine Tätigkeit beim VDH und weist seine Fähigkeiten in einer Abschlussprüfung nach. Im Anschluss daran kann er durch den ADRK e.V. zum Leistungsrichter ernannt werden. Der Leistungsrichter bewertet bei Prüfungen die gezeigten Leistungen der Hunde. Er ist in seiner Wertung an die ADRK e.V. Prüfungsordnung sowie die Bestimmungen des VDH gebunden.

Der IT Dienstleister MD Software & Design ist verantwortlich für die Gestaltung und Administration der Webseite, die Bereitstellung von Services und Dienstleistungen, sowie den Betrieb des externen Webshops MD WorX.

Der Vereinsjustitiar beräat den Verein in formalen und rechtlichen Angelegenheiten.

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