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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Seit mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die Domestikation ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen und in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem Menschen aber auch eine besondere Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen.
Gerade bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit oberste Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und gewaltfreier Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.
Im Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des Menschen zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die Technik übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund entsprechend dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend Bewegung und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu ermöglichen. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist die Begleithundeprüfung, die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, die Fährtenhundeprüfung und die Stöberprüfung einzuordnen. Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend beschäftigt werden. Hierzu gehört neben ausreichendem Auslauf auch die intensive Beschäftigung mit Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen des Hundes berücksichtigen. Die verschiedenen Formen des Hundesportes sind hierfür hervorragend geeignet. Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu Beanstandungen in der Öffentlichkeit.
Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt.
Es besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz).
Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den Menschen ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann, widerspricht jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste Hundefreund wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen, Wettkämpfen und am Training teilnehmen.
Dieses Reglement wurde durch den FCI-Vorstand im Februar 2018 genehmigt und ist gültig ab 01.01.2019.
In Anerkennung der sportlichen Leistungen von Hundeführer und Hund vergibt der VDH für nachgewiesene Sportleistungen ein Hundeführer-Sportabzeichen, das auf Antrag in fünf Stufen verliehen wird.
Die Leistungen müssen auf Prüfungen erbracht worden sein, die von einem dem VDH angeschlossenen VerbandA/erein geschützt waren oder von einer Diensthundehaltenden Behörde durchgeführt wurden. Abnahmeberechtigt sind nur die vom VDH anerkannten Leistungsrichter (LR), mit Ausnahme von Behördenprüfungen, zu denen die Behörde die LR bestimmt hat.
Die Prüfungen müssen nach den gültigen Prüfungsordnung/(PO) des VDH, der FCI, der Wettkampfordnung der WUSV, der Herdengebrauchshund-PO oder nach einer vom VDH anerkannten Diensthunde-PO der Behörden mit Diensthundgruppen abgenommen worden sein.
Antragsberechtigt sind nur Hundeführer, die einem Verein/Verband angehören, der dem VDH angeschlossen ist und die ihre Verpflichtungen gegenüber ihrem Verein/Verband erfüllt haben. Es dürfen nur Prüfungen angerechnet werden, bei denen der Hundeführer einen Hund führt, der von ihm für diese Prüfung ausgebildet wurde. Beim Führerwechsel eines SchH/VPG III- oder IPO III-Hundes können von diesem Hund abgeleistete Prüfungen erst wieder für das Hundeführer-Sportabzeichen geltend gemacht werden, wenn der Wechsel mindestens ein Jahr zurückliegt.
Anerkannt werden Leistungen von Hunden, die zu den Gebrauchshundrassen zählen oder leistungsmäßig die Anforderungen, der VDH-/FCI- Prüfungsordnungen erfüllen. Die Hunde müssen in einem vom VDH anerkannten Zuchtbuch, Register oder Leistungsbuch eingetragen sein.
Stufe | Punkte |
---|---|
Stufe 1 | mindestens 50 Punkte |
Stufe 2 | zusätzlich 25 Punkte - insgesamt 75 Punkte |
Stufe 3 | zusätzlich 25 Punkte - insgesamt 100 Punkte |
Stufe 4 | zusätzlich 100 Punkte - insgesamt 200 Punkte |
Stufe 5 | zusätzlich 100 Punkte - insgesamt 300 Punkte |
Zusätzlich ist bei Stufe 5 die zweimalige erfolgreiche Teilnahme an einer Siegerprüfung nachzuweisen. Ausscheidungsprüfungen als Qualifikationsprüfungen zu Siegerprüfungen werden gleichgestellt.
Art der Prüfung | Punkte | Note |
---|---|---|
SchH/VPG/IPO l, II und III (IPO ab 1991) | 240 - 269
270 - 285 286 - 300 |
gut
sehr gut vorzüglich |
IPO l, ll u. lll vor 1991 | 210 - 239
240 - 269 270 - 300 |
gut
sehr gut vorzüglich |
Herdengebrauchshund-prüfung | 70 - 79
80 - 89 90 -100 |
gut
sehr gut vorzüglich |
Art der Prüfung | befriedigend | gut | sehr gut | vorzüglich |
---|---|---|---|---|
SchH/VPG 1 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
SchH/VPG 2 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
SchH/VPG 3 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
FH 1 Prüfung | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
FH 2 Prüfung | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. |
Art der Prüfung
FCI-FH/IPO-FH | befriedigend | gut | sehr gut | vorzüglich |
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Beide Fährten bestanden | 6 Pkte. | 8 Pkte. | 10 Pkte. | 12 Pkte. |
IPO I ) AK | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
IPO II ) vor | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
IPO III) 1991 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
IPO l ) AK | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
IPO II ) ab | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
IPO III) 1991 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
Herdengebrauchshund-prüfung | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. | |
Agility A1 | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
Agility A 2 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
Agility A 3 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
Obedience Beginner-Klasse | 1 Pkte. | 2 Pkte. | 3 Pkte. | |
Obedience 1 | 2 Pkte. | 3 Pkte. | 4 Pkte. | |
Obedience 2 | 3 Pkte. | 4 Pkte. | 5 Pkte. | |
Obedience 3 | 4 Pkte. | 5 Pkte. | 6 Pkte. |
Begleithundprüfung | je bestandener Prüfung | 2 Punkte |
Wachhundprüfung | je bestandener Prüfung | 2 Punkte |
DPO I und ZH I | gleich SchH/VPG II |
DPO II und ZH II | gleich SchH/VPG III |
DFH | gleich FH |
WB-BUWE | gleich SchHA/PG I |
Vierkampf I: | erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
2 Pkte.
3 Pkte. 4 Pkte.
|
Vierkampf 2:
(bis 01.04.2013 VK1) |
erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
3 Pkte.
4 Pkte. 5 Pkte.
|
Vierkampf 3:
(bis 01.04.2013 VK2) |
erreichte Punktzahl
erreichte Punktzahl erreichte Punktzahl
|
210 bis 249
250 bis 274 275 und höher
|
4 Pkte.
5 Pkte. 6 Pkte.
|
Geländelauf 1000 m: | Zeit unter 6 Minuten | 1 Pkte. |
Geländelauf 2000 m: | Zeit unter 13 Minuten | 2 Pkte. |
Geländelauf 5000 m: | Zeit unter >35 Minuten | 3 Pkte. |
CSC je Mannschaftsmitglied | 1 Pkt. |
In der Sparte Turnierhundsport kommen nur Wettkämpfe/Prüfungen mit mindestens dem Werturteil „Gut", bei 48 Punkten und höher in der Abteilung Gehorsam in Anrechnung. Prüfungen mit einer Bewertung unter der Note "GUT" werden nicht berücksichtigt (Ausnahme FCI-FH/IPO-FH). Die Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfungen I und II, die IPO l und II und die DPO l können für jeden Hund nur einmal in Anrechnung gebracht werden. Ausgenommen sind Hunde, die infolge Verletzung (ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen) oder nach Überschreitung der Altersgrenze von 6 Jahren in die Altersklasse eingestuft sind. In diesen Fällen werden SchH/VPG I, die IPO l und WB-BUWE als Wiederholungsprüfungen anerkannt. Alle anderen Prüfungen können beliebig wiederholt und angerechnet werden. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen. In einer Prüfung kann ein Hundeführer bis zu 2 Hunde führen. Es werden die Punkte für jeden Hund anerkannt. Ausscheidungs- und FH-Prüfungen der Kreisgruppen und Landesverbände/-gruppen sind an keine Fristen gebunden. Dies gilt auch für Diensthundprüfungen der Diensthunde haltenden Behörden.
Das Hundeführer-Sportabzeichen wird in allen Stufen als Anstecknadel verliehen. Daneben wird auf Wunsch in den Stufen 1 bis 4 gegen Berechnung eine große Ausfertigung des Sportabzeichens abgegeben. Die große Ausfertigung ist auf der linken Brustseite der Sportkleidung zu tragen. Das Tragen des Abzeichens an der Dienstkleidung regeln die Behörden. Mit dem Abzeichen wird dem Hundeführer vom VDH eine Verleihungsurkunde ausgehändigt.
Der Antrag auf Verleihung des Hundeführer-Sportabzeichens ist mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt vom Hundeführer zu stellen. Der Antrag ist mit allen Unterlagen (Leistungsurkunde, -heft, Sportpass usw.) der im Verein zuständigen Stelle vorzulegen, die die Eintragungen prüft und deren Richtigkeit bescheinigt. Danach werden die Prüfungsunterlagen dem Antragsteller zurückgegeben und der Antrag über die zuständige Kreis- bzw. Landesgruppe dem Hauptverein / Verband zugeleitet, der seinerseits die Verleihung beim VDH beantragt.
Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit liegt beim Antragsteller. Fehlverleihungen, die auf unrichtige Angaben im Antrag beruhen, haben die Rückgabe des Hundeführer-Sportabzeichens zur Folge und können zum Ausschluss von der Verleihung weiterer Stufen führen.
Beim ersten Antrag erhält der Antragsteller beim VDH eine Bearbeitungsnummer. Diese ist bei Folgeanträgen vom Antragsteller unbedingt auf dem Antragsformular anzugeben. Es sind für die Stufen 2 bis 5 jeweils nur die zusätzlich erforderlichen Punkte nachzuweisen, sofern schon eine Bearbeitungsnummer vorliegt (s.Abschnitt f)
Die Ordnung wurde in dieser Fassung vom VDH-Vorstand auf seiner Sitzung am 18.04.2014 beschlossen. Für eine Beantragung nach diesem Datum gelten die Bestimmungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die FCI seit April 2014 folgende Daten online veröffentlicht:
Die FCI weist darauf hin, dass
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Büttner
Abteilungsleiterin