ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Richterausbildungsordnung

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Inkrafttreten
Diese Richterausbildungsordnung wurde am 01. Juni 2022 in ihrer Erstfassung vom ADRK-Hauptvorstand beschlossen und ist ab 15. Juni 2022 gültig.

Anwendbarkeit und Zuständigkeiten

Zuchtrichter und Leistungsrichter haben eine zentrale Funktion für Aufgabenerfüllung, Leistungsspektrum und Erscheinungsbild im ADRK / VDH zu erfüllen. Um diesem Gedanken gerecht zu werden, muss der Ausbildung der Richter im ADRK ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

Diese Ordnung beinhaltet u. a. die Regularien der VDH-Zuchtrichter-Ausbildungs­ordnung und der VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport.

Soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den ADRK-Hauptvorstand keine anderen Regelungen/Beschlüsse gefasst sind, werden alle Ordnungen und Weisungen, soweit sie in dieser Richterordnung nicht aufgeführt sind, für Zuchtrichter / Körmeister des ADRK durch die VDH-Zuchtrichter-Ordnung und für Leistungsrichter durch die VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport in deren jeweils gültigen Fassung ergänzt. Gleichwohl ist der ADRK autonom und rechtlich selbständig. Bei Abweichungen zwischen VDH- und ADRK-Regularien gelten grundsätzlich die ADRK-Bestimmungen.

In jedem Fall können kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand zugelassen werden.

Gemäß ADRK-Satzung ist innerhalb des ADRK-Hauptvorstandes der Richterobmann für Fragen des Richterwesens zuständig.

 

Anlage: Verzeichnis Bewerbungsunterlagen

ADRK-Richterordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Richterordnung wurde am 23. Februar 1996 in ihrer Erstfassung und am 01. Juni 2022 mit Ihrer letzten Ergänzung vom ADRK-Hauptvorstand beschlossen und ist ab 15. Juni 2022 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen der ADRK-Richterordnung.
  2. VDH-Zuchtrichter-Ordnung bzw. VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport
    Soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den ADRK-Hauptvorstand keine anderen Regelungen/Beschlüsse gefasst sind, werden alle Ordnungen und Weisungen, soweit sie in dieser Richterordnung nicht aufgeführt sind, für Zuchtrichter / Körmeister des ADRK durch die VDH-Zuchtrichter-Ordnung und für Leistungsrichter durch die VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport in deren jeweils gültigen Fassung ergänzt. Gleichwohl ist der ADRK autonom und rechtlich selbständig. Bei Abweichungen zwischen VDH- und ADRK-Regularien gelten grundsätzlich die ADRK-Bestimmungen.
  3. Ausnahmen
    In jedem Fall können kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand zugelassen werden.
  4. Keine Ableitung von Ansprüchen von ZR- / LR-Bewerbern
    Für Bewerber zum Zuchtrichteranwärter, Zuchtrichter, Körmeister, Leistungsrichteranwärter, Leistungsrichter im ADRK besteht kein Anspruch auf Annahme durch den ADRK.
  5. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung können im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.

Anzeigenpreisliste für "Der Rottweiler"

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Umschlagseiten
SeitenumfangS/W2-farbig4-farbig
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(Titelseite farbig, nur für Mitglieder) zzgl. Layoutkosten nach Aufwand - - 300
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Innenseiten
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Meldeschein
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Format
Beilagen Höchstformat 280 mm hoch x 200 mm breit
Preis: bis 25g je Tausend 70,-- € + Porto + MwSt.
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Heftformat Breite: 210 mm, Höhe: 297 mm
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Druckunterlagen Reproduktion 60er Raster
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