ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Körordnung

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ADRK-Körordnung
 
Der Zweck einer Körung ist aus den zuchttauglich erklärten Hunden die besten herauszufinden, um sie verstärkt in der Zucht einsetzen zu können, sowohl zur Formwertverbesserung als auch Steige­rung der Gebrauchsfähigkeit.
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ADRK-Zuchtordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 22.04.2023 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2023 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
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ADRK-ZTP-Bestimmungen

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  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
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ADRK-Gebührenordnung

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Gebühren
ADRK-Champion (Bestätigung mit Urkunde)  35,00 €  
Ahnentafel 47,60 €  
Ahnentafel-Zweitschrift inkl. Versand (1) 68,50 €
Auslandsanerkennung VDH (inkl. Porto) (1) 70,00 €
Bestätigung für ADRK-Champion mit Urkunde 35,00 €
Bearbeitungsgebühr tote Welpen 23,80 €
Bearbeitungsgebühr Wurfeintragung 42,84 €
Deckaktbestätigung für Auslandsdeckakte 6,00 €
Deckschein inkl. Versand 32,00 €
DNA-Probenarchivierung 22,00 €
DNA-Probenentnahme auf ZTP u. Körung 35,00 €
Fristschutzgebühren 11,30 €
HD/ED-Auswertung incl. Versand 108,98 €
HD/ED-Auswertung inkl. Datenübernahme u. Versand (CD) (2) 153,84 €
HD/ED-Auswertung inkl. Datenübernahme u. Versand (Röntgenfilm) (2) 131,74 €
ED-Obergutachten inkl. Versand (1) 119,88 €
HD-Obergutachten inkl. Versand (1) 131,38€
Körung-Startgeld 77,00 €
Leistungsurkunde (3) 10,00 €
Übernahme ins Register (4) 115,00 €
Richterberichte 0,20 €
Veröffentlichung älterer Hunde im Internet 10,00 €
Veröffentlichung fremder Titel im DR 10,00 €
ZTP-Startgeld 51,50 €
ZTP-Startgeld inkl. Datenübernahme (2) 67,00 €
Zwingerchronik inkl. Versand Innland (1) 33,00 €
Int. Zwingernamenschutz (inkl. Chronik) 140,50 €
Int. Zwingernamenschutz (abgelehnt) 30,00 €
Zwingererweiterung (inkl. Chronik) 140,50 €
Zwingererweiterung (ohne Chronik) 113,00 €

(1) Versand innerhalb Deutschlands
(2) Auslandshunde ohne ADRK-Papiere
(3) Hunde ohne ADRK-Papiere, Ersatzurkunden
(4) für Hunde ohne VDH/FCI-Papiere oder ohne Abstammungsnachweis

 

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