ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Instrumentelle Besamung

Bei der Instrumentellen Besamung auch Künstliche Besamung (KB) oder Artificial Insemination (AI) genannt, wird das vorher vom Rüden gewonnene Sperma auf verschiedene Weise in die Hündin verbracht. Das Sperma kann konserviert und zwischengelagert sein - so bei Tiefgefrier- oder Kühlsperma - oder als Frischsperma innerhalb kürzester Zeit Verwendung finden.

Vorteile

  • Schutz des Deckrüden und der Hündin vor Infektionen
  • Schutz des Deckrüden und der Zuchthündin vor Verletzungen
  • Genaue Deckzeitpunktbestimmung
  • Einfacher Samentransport über weite Entfernungen
  • Vermeidung von Tiertransporten und damit verbundenen Folgen (Kosten, Stress, Quarantäne)
  • Aufbau von Genreserven durch Lagerung und Verwendung lange über den Tod des Rüden hinaus

Ablauf

  1. Die Samenentnahme, -untersuchung, -lagerung und -versendung erfolgt bei einer vom ADRK genehmigten tiermedizinischen Einrichtung. Die Entnahme muss der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
  2. Es wird ein Protokoll über die Versendung erstellt, aus dem hervorgeht, für wie viele Hündinnen Sperma verschickt wurde.
  3. Dieses Protokoll wird in Kopie an die Geschäftsstelle geschickt.
  4. Es ist dem Deckrüdenbesitzer gestattet, seinen Rüden 10- mal pro Kalenderjahr bei einer vom ADRK genehmigten Stelle zur Spermagewinnung vorzustellen. Eine Spermagewinnung ist wie ein Deckakt zu zählen. Die aus der Spermagewinnung hergestellten Besamungseinheiten können beliebig vom Deckrüdenbesitzer verwendet werden. Jede verwendete bzw. verschickte Besamungseinheit wird dem ADRK durch die Versandbescheinigung der offiziellen Stelle gemeldet und wie ein Deckschein verrechnet. Der Rüde darf in Deutschland nur 40 Hündinnen zugeführt werden, egal ob per Natursprung oder künstlicher Besamung.
  5. Vor der erstmaligen Besamung muss der betreffende Rüde dreimal auf natürlichem Wege erfolgreich gedeckt haben und noch im zuchtverwendungsfähigen Alter sein. Die Samenentnahme muss im zuchtverwendungsfähigen Alter erfolgen.
  6. Die Hündin muss sich ebenfall schon auf natürliche Weise fortgepflanzt haben.
  7. Interessierte Züchter setzen sich mit dem Rüdenbesitzer in Verbindung, der dann das Versenden der notwendigen Spermadosen an eine weitere tierärztliche Einrichtung, wo die Besamung erfolgen soll, veranlasst.
  8. Für Besamungen im Inland wird wie beim Natursprung die Belegerlaubnis und der Deckschein ausgefüllt und eingeschickt.

Die zugehörigen Passagen in den Zuchtbestimmungen finden sich in §§ 13 und 15.2e.

Attachments:
Download this file (Samenentnahme.pdf)Samenentnahme.pdfFormular zum Ausfüllen
Download this file (KB_Rotti_09-10.pdf)Instrumentelle BesamungInstrumentelle Besamung
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