ADRK>> |
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Diese Ordnung wurde zuletzt mit Beschluss des des ADRK-Beirats im Umlaufverfahren im Mai 2021 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2021 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
Das internationale Ausstellungsreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Ausstellungs-Ordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK sind öffentliche Veranstaltungen, bei denen Formwertnoten für die Hunde vergeben werden. Sie dienen im Wesentlichen der Beurteilung über die Entwicklung der Rasse hinsichtlich des Formwertes und der Ganganlagen. Für die Zuchtleitung stellen sie ein wichtiges Hilfsmittel dar, zuchtlenkende Maßnahmen von Fall zu Fall zu treffen. Sie sind daher nicht als reine Schönheitsausstellungen, sondern als zuchtfördernde Einrichtung zu betrachten. Außerdem sind sie sehr geeignet, das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Rottweiler-Freunde in fairem Wettbewerb zu festigen und nicht zuletzt für den Rottweiler und den ADRK zu werben. Für die Durchführung einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung sind folgende Bestimmungen zu beachten.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen können von Landes- und Bezirksgruppen des ADRK durchgeführt werden. Die Veranstaltung erfolgt ausschließlich unter wirtschaftlicher Verantwortung der durchführenden Gruppe, die sich auch um die erforderliche Zulassungsgenehmigung der zuständigen Polizei- und Veterinärbehörde bemühen muss.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen müssen sechs Monate vorher über die zuständige Landesgruppe bei der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Sie müssen zu anderen kynologischen Veranstaltungen zeitlich Abstand halten und zwar zur nächsten Spezial-Rassehunde-Ausstellung einer anderen Gruppe bei einer Entfernung von 120 km vier Wochen und zu internationalen und allgemeinen Rassehunde-Ausstellung des VDH (siehe VDH-Ausstellungs-Ordnung). Bei Großveranstaltungen des ADRK wird kein Fristschutz erteilt. Ein Termin gilt als geschützt, wenn er von der Zuchtbuchstelle bestätigt und in den Rottweiler-Nachrichten veröffentlicht wurde.
Der Antrag auf Terminschutz muss enthalten:
Die Spezial-Rassehunde-Ausstellung muss vom Antragsteller versichert werden. Die Prämie zahlt der Veranstalter.
Die jeweils zurzeit gültige und im "Unser Rassehund" veröffentlichte Ausstellungs-Ordnung mit allen Durchführungsbestimmungen und die Richterordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) sind übergeordnet als ADRK-Ausstellungs-Ordnung bindend.
Mit Ausnahme nachfolgender Punkte:
Einem Zuchtrichter dürfen nicht mehr als 50 Hunde pro Tag zur Bewertung und Erstellung des Richterberichtes zugeteilt werden. Bei Überschreitung ist die Genehmigung des jeweiligen Zuchtrichters und des Richterobmannes vor der Ausstellung schriftlich einzuholen.
Jeder Hund im Ring wird vor der Bewertung durch Abgleich der Mikrochip-/ Tätonummer mit den Angaben in der Ahnentafel auf seine Identität überprüft.
Die Hunde im Alter von 9 bis 18 Monaten werden unterteilt in die Jugendklasse I (9 bis 15 Monate) und die Jugendklasse II (12 bis 18 Monate).
Im Wettbewerb um die Anwartschaften für den VDH- und ADRK-Jugendchampion sowie um die Tagesjugendsieger-Titel (bspw. Klubjugendsieger) werden die Sieger der beiden Jugendklassen gegeneinander antreten.
In der Jugendklasse darf ein "Vorzüglich (V)" nur an Hunde vergeben werden, die dem Standard in vollendeter Weise entsprechen und in einer größeren Konkurrenz vorgestellt werden.
Hunde, die mit einer Zuchtbuch-, Prüfungs- oder Ausstellungssperre belegt worden sind, können an einer ADRK-Ausstellung nicht teilnehmen.
Örtliche veterinär-polizeiliche Vorschriften sind in jedem Fall bindend.
Die Vergabe von Ehrenpreisen liegt im Ermessen des Veranstalters.
Vergabebestimmungen für Titel, die durch den ADRK vergeben werden
Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters oder des Zuchtrichtergremiums und ist getrennt nach Rüden und Hündinnen.
ADRK-Klubjugendsieger/in (KJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Klubsieger/in (KS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit ADRK-Ahnentafel und dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Auslandsjugendsieger/in (ADRK-ALJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandsjugendsieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Besitz stehen. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben.
ADRK-Auslandssieger/in (ADRK-ALS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandssieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Eigentum stehen. Eine „V“-Bewertung ist vorgeschrieben. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Veteranen-Klubsieger/in (ADRK-VetS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Klubsieger/in vergeben werden. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Kombinationssieger/in
Dieser Titel wird jeweils auf der Klubsieger-Zuchtschau vergeben an den schönsten gekörten Rüden und die schönste gekörte Hündin aus der Gebrauchshund- oder Championklasse, der oder die mit Erfolg an der DM-VPG des Vorjahres teilgenommen hat. Eine „V“-Bewertung auf der KSZ ist Pflicht und die höchste Punktzahl (DM-VPG) des Vorjahres entscheidet.
Dieser Titel berechtigt auch zum Start in der Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK.
Deutscher-Jugend-Champion (ADRK) – J.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Jugend-Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen in der Jugendklasse I oder Jugendklasse II (Gegenüberstellung) errungen werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Reserveanwartschaft kann an den Hund mit der Formwertnote "V 2" vergeben werden. Ein Hund kann den Titel "Deutscher Jugend-Champion (ADRK)" nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Champion (ADRK) – Dt.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Die Anwartschaften können nur in der Zwischen- Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (analog dem CACIB) vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften muss analog zur Vergabe des Res.-CACIB vorgenommen werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Veteranen-Champion (ADRK) – Dt.Vet.-Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei mindestens eine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellung in Deutschland erworben sein muss. Die Anwartschaften können nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaften können an den zweitbesten Rüden und die zweitbeste Hündin vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
ADRK-Weltsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
ADRK-Weltjugendsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsiege-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
ADRK-Veteranen-Weltsieger/in (VetWS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Weltsieger/in vergeben werden.
Für die Zuerkennung der Titel Dt.Ch. (ADRK) und J.Ch. (ADRK) müssen bei der ADRK-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
In allen nicht genannten Fällen und Zweifelsfragen gilt die zurzeit gültige Ausstellungs-Ordnung des VDH. Der/die Ausstellungsleiter/in muss mit allen eine Ausstellung betreffenden Fragen vertraut sein und über ausreichende Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verfügen. Ihm/r obliegt:
Am Tage der Veranstaltung sind bereitzustellen:
(1) Versand innerhalb Deutschlands
(2) Auslandshunde ohne ADRK-Papiere
(3) Hunde ohne ADRK-Papiere, Ersatzurkunden
(4) für Hunde ohne VDH/FCI-Papiere oder ohne Abstammungsnachweis