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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 09/2015
ADRK-Helfer sind vom ADRK über eine Gruppenversicherung mit folgenden Leistungen versichert:
Tod: 10.000 H
Invalidität: 50.000 H
Vollinvalidität: 50.000 H
Bergungskosten: 10.000 H
kosm. Operationskosten: 10.000 H
Dies gilt für Großveranstaltungen wie Körung, DM IGP und WM, aber auch innerhalb der BG. Für mehr Versicherungsschutz ist jeder selbst oder seine BG verantwortlich.
Die Geschäftsstelle
DR 07/2015
Leider scheint der Beitrag im letzten Heft teilweise missverstanden worden zu sein. Dabei sollte es sich nicht um eine Anleitung für kommerzielle Hundehändler sondern um eine Klarstellung für die Mitglieder und Züchter handeln, von denen irrigerweise eine EORI-Nummer verlangt wird, obwohl sie eben nicht unter diese Bestimmung fallen, wenn gelegentlich einmal ein Welpe ins Ausland verkauft wird.
Die Geschäftsstelle
DR 06/2015
Das EU-Zollrecht sieht vor, dass Wirtschaftsbeteiligte insbesondere bei der Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldung über eine EORI-Nummer verfügen müssen. Diese sind definiert als Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind. Vom Vorliegen einer Geschäftstätigkeit wird dabei regelmäßig ausgegangen, wenn eine Gewerbeanmeldung und/oder Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist. Bei einer gewerblichen Hundezucht müsste daher, wenn z. B. Welpen in ein Drittland verkauft werden, eine EORI-Nummer angegeben werden, die vorher beim Informations- und Wissensmanagement Zoll zu beantragen ist. Dasselbe gilt beim Vorliegen eines kommerziellen Hundehandels. Wenn die Hundezucht dagegen nicht gewerblich ist, wird keine EORI-Nummer benötigt. Es wird dennoch empfohlen, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn z. B. regelmäßig Ausfuhren getätigt werden.
Die Geschäftsstelle