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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 02/2020
In den letzten Jahren fällt es immer wieder negativ auf, dass Hunde zu Identitätskontrollen vorgeführt werden, die massive Probleme mit dem Ablauf haben.
Es wird hiermit nochmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Chipkontrolle der erste wesentliche Schritt ist, um überhaupt an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen. Die Chipkontrolle ist zwingend durch den Leistungsrichter durchzuführen. Es ist verpflichtend, dass der Leistungsrichter den Hund z. B. mit dem Chiplesegerät berühren darf und muss. Eine Chipüberprüfung durch eine dritte Person ist nicht gestattet!
Wir möchten daher noch einmal alle Hundeführer und Ausbildungswarte bitten, die Hunde hierauf entsprechend vorzubereiten und die Unbefangenheit auch im normalen Übungsbetrieb immer wieder zu trainieren!
Der Hauptausbildungswart
DR 11/2019
Informationen zu Prüfungen oder Titeln müssen bis zum Redaktionsschluss vorliegen. Daraus folgende Korrekturen werden künftig nicht mehr veröffentlicht. Unberührt davon bleibt die Zuchtklasseneinstufung der Welpen, sofern die Informationen bis zur Ausstellung der Ahnentafel eingingen.
Die Geschäftsstelle
DR 08/2019
Alle mit der Anmeldung eingesandten Originale wie Ahnentafeln, Leistungsurkunden, Berichte vorangegangener Versuche und die Anmeldungsbögen verbleiben erst einmal beim Prüfungsleiter. Sie werden erst nach der ZTP zusammen mit den Berichten an die Geschäftsstelle geschickt. An die Geschäftsstelle gehen lediglich eine Kopie der Ahnentafelrückseite und der Leistungsurkunde. Ausnahme: Meldungen von Hunden aus dem Ausland werden im Original eingeschickt.
Die Geschäftsstelle