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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 04/2021
Sofern Versammlungen durchgeführt wurden, wird um zeitnahe Einreichung über die Landesgruppe gebeten. Der Umfang der Protokolle ist in § 9.3 der BG-Satzung festgelegt. Danach müssen die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste mit Namen, ADRK-Mitgliedsnummer und Unterschrift, die Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüferbericht (unterschrieben von Kassierer, Vorsitzenden, beiden Kassenprüfern), sowie eine gültige Amtsträgerliste und im Falle von Wahlen auch ein Wahlprotokoll enthalten sein.
Die Geschäftsstelle
DR 02/2023
Da regelmäßig Ahnentafeln auf der Geschäftsstelle eintreffen, wo entweder kein Eigentumswechsel eingetragen, der Eintrag nicht unterschrieben oder eine Unterschrift ohne die Eintragung des neuen Eigentümers geleistet wurde, sei nochmal auf die korrekte Eintragung verwiesen.
Die Geschäftsstelle
DR 12/2020
Das Freigabeersuchen für Einsätze von Leistungsrichtern aus fremden Vereinen muss über den Richterobmann erfolgen. Dieser setzt sich dann mit dem Richterobmann des jeweiligen Vereins in Verbindung. Ausländische Zuchtrichter auf ADRK-Ausstellungen Ausländische Richter werden zum Richten nur auf solchen ADRK-Ausstellungen zugelassen, die im Rahmen der Klubsieger-Zuchtschau oder ADRK-Weltausstellung am Vortag durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Richter aus Österreich und der Schweiz.
Der Richterobmann
DR 04/2020
Zuchtrichter müssen auf allen Ausstellungen und Zuchttauglichkeitsprüfungen die Stellung der Schneidezähne S3 unten rechts und links genau beschreiben, auch wenn diese korrekt hinter der Zahnreihe der oberen Schneidezähne stehen. Diese Informationen werden dann vom ZAS ausgewertet und bei Bedarf wird der ZAS dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
An der Bewertung der Stellung S3 unten rechts und links hat sich nichts geändert. S3 unten rechts und links dürfen „auf Lücke“ stehen, dürfen aber nicht aus der Zahnreihe nach vorne herausragen.
RO und HZW werden die ZR noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf ausgeglichenes, sicheres Verhalten des Hundes bei der Zahnkontrolle besonderer Wert zu legen ist.
Sollte eine ruhige und genaue Zahnkontrolle bei ihrem Hund nicht möglich sein, müssen Sie damit rechnen, dass Sie den Ring ohne Bewertung oder mit einer Disqualifikation verlassen müssen bzw. auf einer ZTP zurückgestellt wird.
Der Hauptzuchtwart