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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 12/2020
Das Freigabeersuchen für Einsätze von Leistungsrichtern aus fremden Vereinen muss über den Richterobmann erfolgen. Dieser setzt sich dann mit dem Richterobmann des jeweiligen Vereins in Verbindung. Ausländische Zuchtrichter auf ADRK-Ausstellungen Ausländische Richter werden zum Richten nur auf solchen ADRK-Ausstellungen zugelassen, die im Rahmen der Klubsieger-Zuchtschau oder ADRK-Weltausstellung am Vortag durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Richter aus Österreich und der Schweiz.
Der Richterobmann