| ADRK>> |
| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 02/2017
Gelegentlich taucht die Frage auf wie mit konserviertem Sperma zu verfahren ist, das sich nach dem Verkauf des Rüden noch im Besitz des vorherigen deutschen Eigentümers befindet.
Da es für die gelagerten Portionen keine Rolle spielt, wo der Rüde nun steht, ändert sich auch an der in §15.2.f b der Zuchtbestimmungen dargelegten Vorgehensweise nichts.
Danach wird innerhalb der ADRK-Zucht eine instrumentelle Besamung mit Deckschein und Belegerlaubnis dokumentiert, bei Versendung ins Ausland mit einem Versandprotokoll der beteiligten tiermedizinischen Einrichtung.
Zu beachten ist, dass die Verwendung von Sperma nach dem Tod des Rüden einer Genehmigung bedarf.
Der Hauptzuchtwart
DR 01/2017
Aus gegebenem Anlass wird nochmals betont: Welpen, welche bei der ENDABNAHME nicht das erforderliche Gewicht haben, dürfen nicht abgenommen und zur Abgabe freigegeben werden. Entweder kommt der Zuchtwart nochmals zur Überprüfung und Freigabe oder der Züchter bringt den Welpen zur Endkontrolle zum Zuchtwart.
Der Hauptzuchtwart
DR 11/2016
Auf Grund der NDR-Debatten um die Abteilung C bitte ich euch, um Fehlinterpretationen zu vermeiden, keine Videos über C-Arbeit auf Facebook oder anderen Netzwerken einzustellen. Zeigt, was unsere gut ausgebildeten Hunde sonst noch können. Ich danke euch im Namen des Hundesports.
Der Hauptausbildungswart
DR 11/2016
Die Regelung in der Veröffentlichung (Mai 2015 & Juni 2016) zum mehrmaligen Melden zur ZTP wird wegen Einspruchs zurückgenommen.
Ab sofort gilt: wird der Hund dreimal vorgeführt und besteht nicht, wird er für zuchtuntauglich erklärt.
Das bedeutet gleichzeitig: der Hund kann – beliebig – gemeldet und nicht vorgestellt werden. Es erfolgt dann ein entsprechender Eintrag in die Ahnentafel.
Sollten auch hier wieder Bedenken bestehen, steht es den Personen frei, einen Antrag an den Beirat zu stellen.
Der Hauptzuchtwart