| ADRK>> |
| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 05/2014
Grundsätzlich sind Hunde von der Zucht auszuschließen, die einen positiven Befund für Katarakt, PRA, Entropium, Ektropium, Glaukom oder andere, die Lebensqualität stark einschränkende, erbliche Augenerkrankungen aufweisen.
Die Zuchtzulassung eines Hundes ist insbesondere zu widerrufen wenn bei den Nachkommen eine für die Rasse besondere Häufung erbbedenklicher Defekte nachgewiesen wurde oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität aufweist.
Der Hauptzuchtwart