Inkrafttreten Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsitzung am 18.04.2026 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2026 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
Ausnahmen In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Veröffentlichung Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
ADRK - VDH - FCI Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Der Zweck einer Körung ist aus den zuchttauglich erklärten Hunden die besten herauszufinden, um sie verstärkt in der Zucht einsetzen zu können, sowohl zur Formwertverbesserung als auch Steigerung der Gebrauchsfähigkeit.
Inkrafttreten Diese Sport-Rahmenordnung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsitzung am 20.04.2024 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2024 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
Ausnahmen In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
Veröffentlichung Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
ADRK - VDH - FCI Die Prüfungsordnungen der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat.
Zweck einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
Die Durchführung obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
Anerkennung einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
Voraussetzung für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
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