ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

SEPA

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DR 02/2014

Wie bereits im November berichtet, wird der ADRK zum 01. 02.2014 endgültig auf das neue Bezahlsystem SEPA umstellen.

Ab dann können nur noch Lastschriften eingezogen werden, wenn ein schriftliches Mandat dafür vorliegt. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden von der Geschäftsstelle in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die betreffenden Personen brauchen daher nichts zu unternehmen.

Zur Trennung verschiedener Bereiche werden verschiedene SEPA-Lastschriftmandate benötigt und verschiedene Mandatsreferenznummern vergeben. So werden für Ahnentafelrechnungen die Zwingernummern als Grundlage der Mandatsreferenznummer dienen, bei Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zahlungen wird die Mitgliedsnummer Teil der Mandatsreferenznummer sein.

Zur künftigen Erteilung einer Einzugsermächtigung kann auf das „SEPA-Formular“ auf der Homepage zurückgegriffen werden.

Für Zahlungen an den ADRK bitten wir, die im Impressum und auf der Homepage angegebenen IBAN- und BIC-Kennzahlen für die Konten zu verwenden.

Die Geschäftsstelle 

Protokolle der anstehenden Jahreshauptversammlungen

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DR 01/2014

Bitte senden Sie die Protokolle vollständig und möglichst zügig und zeitnah über den LG-Vorstand an die Hauptgeschäftsstelle ein (Inhalt und Umfang s. BG-Satzung §9.3).

Bei fehlenden oder mangelhaften Protokollen wird kein Fristschutz mehr gewährt, auch wenn dieser als Vorabinformation schon im Veranstaltungskalender veröffentlicht war.

Die Geschäftsstelle

ADRK-Satzung

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Diese Satzung wurde zuletzt mit den Beschlüssen des Beirats des ADRK im Juni 2026 geändert und ist ab Eintragung ins Vereinsregister Minden gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
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Download this file (Satzung_Neu_01.07.26.pdf)SatzungAktuelle Satzung

ADRK-Zuchtordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 18.04.2026 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2026 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Attachments:
Download this file (Zuchtordnung_0726.pdf)ADRK-Zuchtordnung 
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