ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Zuchtordnung

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 18.04.2026 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2026 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Attachments:
Download this file (Zuchtordnung_0726.pdf)ADRK-Zuchtordnung 

ADRK-Körordnung

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
ADRK-Körordnung
 
Der Zweck einer Körung ist aus den zuchttauglich erklärten Hunden die besten herauszufinden, um sie verstärkt in der Zucht einsetzen zu können, sowohl zur Formwertverbesserung als auch Steige­rung der Gebrauchsfähigkeit.
Attachments:
Download this file (Koerordnung_0726pdf.pdf)ADRK-Körordnung 

ADRK-Sport-Rahmenordnung

0.5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.50 (1 Vote)
  1. Inkrafttreten
    Diese Sport-Rahmenordnung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 20.04.2024 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2024 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Die Prüfungsordnungen der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat.
Attachments:
Download this file (ADRK-Sportrahmenordnung.pdf)ADRK-Sportrahmenordnung 

ADRK-ZTP-Bestimmungen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
Attachments:
Download this file (ZTP-Bestimmungen_1125.pdf)ZTP-Bestimmungen 
In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept