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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 01/2014
Bitte senden Sie die Protokolle vollständig und möglichst zügig und zeitnah über den LG-Vorstand an die Hauptgeschäftsstelle ein (Inhalt und Umfang s. BG-Satzung §9.3).
Bei fehlenden oder mangelhaften Protokollen wird kein Fristschutz mehr gewährt, auch wenn dieser als Vorabinformation schon im Veranstaltungskalender veröffentlicht war.
Die Geschäftsstelle