ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ZTP-Regelung

DR 11/2016

Die Regelung in der Veröffentlichung (Mai 2015 & Juni 2016) zum mehrmaligen Melden zur ZTP wird wegen Einspruchs zurückgenommen.

Ab sofort gilt: wird der Hund dreimal vorgeführt und besteht nicht, wird er für zuchtuntauglich erklärt.

Das bedeutet gleichzeitig: der Hund kann – beliebig – gemeldet und nicht vorgestellt werden. Es erfolgt dann ein entsprechender Eintrag in die Ahnentafel.

Sollten auch hier wieder Bedenken bestehen, steht es den Personen frei, einen Antrag an den Beirat zu stellen.

Der Hauptzuchtwart 

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