DR 09/2016
Wenn bei Käufen / Verkäufen von Hunden Uneinigkeiten entstehen, so ist dies keine Angelegenheit des ADRK. Es handelt sich um Privatangelegenheiten der beteiligten Parteien, die auch privat – notfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands – zu regeln sind.
Die Geschäftsstelle