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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 11/2016
Die Regelung in der Veröffentlichung (Mai 2015 & Juni 2016) zum mehrmaligen Melden zur ZTP wird wegen Einspruchs zurückgenommen.
Ab sofort gilt: wird der Hund dreimal vorgeführt und besteht nicht, wird er für zuchtuntauglich erklärt.
Das bedeutet gleichzeitig: der Hund kann – beliebig – gemeldet und nicht vorgestellt werden. Es erfolgt dann ein entsprechender Eintrag in die Ahnentafel.
Sollten auch hier wieder Bedenken bestehen, steht es den Personen frei, einen Antrag an den Beirat zu stellen.
Der Hauptzuchtwart
DR 07/2016
Zur Erinnerung sei noch einmal betont, dass kein Attest mehr benötigt wird, wenn ein Hund aus welchen Gründen auch immer auf einer ZTP nicht vorgestellt wird.
Allerdings wird jede Meldung als Vorführung gewertet und in die Ahnentafel eingetragen. Nach der 3. Vorführung ist eine weitere Meldung nicht mehr möglich, und der Hund kann keine Zuchttauglichkeit erlangen.
Die Geschäftsstelle