ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ZTP-Regelung

DR 11/2016

Die Regelung in der Veröffentlichung (Mai 2015 & Juni 2016) zum mehrmaligen Melden zur ZTP wird wegen Einspruchs zurückgenommen.

Ab sofort gilt: wird der Hund dreimal vorgeführt und besteht nicht, wird er für zuchtuntauglich erklärt.

Das bedeutet gleichzeitig: der Hund kann – beliebig – gemeldet und nicht vorgestellt werden. Es erfolgt dann ein entsprechender Eintrag in die Ahnentafel.

Sollten auch hier wieder Bedenken bestehen, steht es den Personen frei, einen Antrag an den Beirat zu stellen.

Der Hauptzuchtwart 

Hundekäufe/-verkäufe

DR 09/2016

Wenn bei Käufen / Verkäufen von Hunden Uneinigkeiten entstehen, so ist dies keine Angelegenheit des ADRK. Es handelt sich um Privatangelegenheiten der beteiligten Parteien, die auch privat – notfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands – zu regeln sind.

Die Geschäftsstelle 

Nicht-Vorstellung auf ZTP

DR 07/2016

Zur Erinnerung sei noch einmal betont, dass kein Attest mehr benötigt wird, wenn ein Hund aus welchen Gründen auch immer auf einer ZTP nicht vorgestellt wird.

Allerdings wird jede Meldung als Vorführung gewertet und in die Ahnentafel eingetragen. Nach der 3. Vorführung ist eine weitere Meldung nicht mehr möglich, und der Hund kann keine Zuchttauglichkeit erlangen.

Die Geschäftsstelle 

Nationaler Zwingernamensschutz

DR 02/2016

Ab dem 01.01.2016 dürfen Zwingernamen nur noch international (FCI) geschützt werden. Bis zum 31.12.2015 national geschützte Zwingernamen genießen Bestandsschutz.

Die Geschäftsstelle 

Deckscheinbestellungen

DR 02/2016

Um den Aufwand etwas zu reduzieren, sind ab sofort mindestens zwei Deckscheine schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) zu bestellen.

Telefonische Bestellungen werden nicht mehr angenommen. Nicht aufgebrauchte Exemplare werden nach Einsendung rückerstattet.

Die Geschäftsstelle 

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