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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 08/2019
Alle mit der Anmeldung eingesandten Originale wie Ahnentafeln, Leistungsurkunden, Berichte vorangegangener Versuche und die Anmeldungsbögen verbleiben erst einmal beim Prüfungsleiter. Sie werden erst nach der ZTP zusammen mit den Berichten an die Geschäftsstelle geschickt. An die Geschäftsstelle gehen lediglich eine Kopie der Ahnentafelrückseite und der Leistungsurkunde. Ausnahme: Meldungen von Hunden aus dem Ausland werden im Original eingeschickt.
Die Geschäftsstelle
DR 03/2019 und 04/2019
Der Umfang der Protokolle ist in § 9.3 der BG-Satzung festgelegt. Danach müssen die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste mit Namen, ADRK-Mitgliedsnummer und Unterschrift, die Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüferbericht (unterschrieben von Kassierer, Vorsitzenden, beiden Kassenprüfern), sowie eine gültige Amtsträgerliste und im Falle von Wahlen auch ein Wahlprotokoll enthalten sein. Um zeitnahe Einreichung über die Landesgruppe wird gebeten.
Die Geschäftsstelle
DR 02/2019
Die Spesenordnung des VDH wurde zum 01.01.2019 lediglich in dem Punkt geändert, dass „Ausland“ durch „außerhalb Deutschlands“ ersetzt ist.
Die Beträge, die so auch für den ADRK gelten, sind unverändert. Das Tagegeld Inland beträgt 35,00 Euro und das Tagegeld außerhalb Deutschlands 60,00 Euro. Wird die Reise nach 12.00 Uhr mittags angetreten oder vor 12.00 Uhr mittags beendet, so ist nur das halbe Tagegeld zu zahlen.
Die Geschäftsstelle