ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Regelung bei der praktischen Durchführung einer ZTP

DR 12/2023

Bei Feststellung der Tatsache, dass ein Rottweiler dem HZW vorgestellt werden muss, ist die ZTP für diesen Hund sofort zu beenden.

Im ZTP-Bericht wird „muss dem HZW vorgestellt werden“ und der Grund für die Vorstellung eingetragen. Ferner ist anzukreuzen „Zurückgestellt“ ohne Zeitangabe.

Diese Regelung ergibt sich aus einem formalen und einem praktischen Grund. Bei Fortführung der ZTP wird dem Hund am Ende ja nicht die Zuchttauglichkeit bescheinigt, da er dem HZW vorgeführt werden muss. Bei Zuerkennung nach Vorführung beim HZW kann der ZTP-Bericht aber nicht mehr geändert werden, sondern es müsste ein komplett neuer erstellt werden. Dieser wäre dann aber streng genommen kein Bericht mehr von dieser ZTP. Auch wäre der Ärger und die Enttäuschung des Besitzers nach eventuell erfolgreich absolvierter ZTP und anschließend negativer Entscheidung des HZW nur allzu verständlich.

Diese Regelung gilt ab sofort.

Der Hauptzuchtwart 

Helfersichtung

DR 08/2023 und 09/2023

Nach Beiratsbeschluss ´23 wird es jährlich eine Helferschulung / -workshop geben, die sinnvollerweise mit der Helfersichtung kombiniert wird. Der ADRK wird die Fahrtkosten für Helfer übernehmen, die über den Landesgruppenausbildungswart gemeldet wurden (Beantragung mit Reisekostenformular). Übernachtungskosten und Tagesspesen sind anderweitig zu finanzieren.

– Schutzdiensthelfer DM / Körung: Abrechnung wie Richter und Vorstand (Reisekostenformular)

– Fährtenleger DM: Abrechnung wie Richter und Vorstand (Reisekostenformular).

Der Vorstand 

Zuschüsse / Abrechnungen

DR 08/2023 und 09/2023

Zzt. ist folgende Regelung zu Zuschüssen bzw. zur Erstattung von Kosten gültig – 150 € Zuschuss zu einer Qualiprüfung (auf Antrag) – 300 € Zuschuss für Mitglieder des ADRK-Teams (7 VDHDM, 5 IFR-WM) pro Veranstaltung.

Der Vorstand

Beiträge im "DR"

DR 07/2023

Beiträge im "Der Rottweiler"

Wir bitten zu beachten, dass Ankündigungen von Veranstaltungen künftig nur noch in der Größe einer Viertelseite kostenlos abgedruckt werden. Zu den Veranstaltungen werden maximal drei Bilder kostenlos veröffentlicht.

Der Vorstand 

ZTP-Unterlagen

DR 06/2023

Bei der Meldung zu einer ZTP werden neben dem Meldebogen die Originalahnentafel, Kopien der Rückseite der Ahnentafel, der Innenseite des Leistungsheftes sowie der Mitgliedsausweise der Eigentümer und der Hundeführer an die Meldestelle geschickt. An die Geschäftsstelle gehen anschließend lediglich die Kopien der Ahnentafel und des Leistungsheftes. Die anderen Unterlagen – vor allem die Originalahnentafel – verbleiben bei der Meldestelle. Lediglich bei bisher nicht erfassten, ausländischen Hunde gehen auch die Originale an die Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle 

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