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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 02/2023
Da regelmäßig Ahnentafeln auf der Geschäftsstelle eintreffen, wo entweder kein Eigentumswechsel eingetragen, der Eintrag nicht unterschrieben oder eine Unterschrift ohne die Eintragung des neuen Eigentümers geleistet wurde, sei nochmal auf die korrekte Eintragung verwiesen.
Die Geschäftsstelle
DR 12/2020
Das Freigabeersuchen für Einsätze von Leistungsrichtern aus fremden Vereinen muss über den Richterobmann erfolgen. Dieser setzt sich dann mit dem Richterobmann des jeweiligen Vereins in Verbindung. Ausländische Zuchtrichter auf ADRK-Ausstellungen Ausländische Richter werden zum Richten nur auf solchen ADRK-Ausstellungen zugelassen, die im Rahmen der Klubsieger-Zuchtschau oder ADRK-Weltausstellung am Vortag durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Richter aus Österreich und der Schweiz.
Der Richterobmann
DR 04/2020
Zuchtrichter müssen auf allen Ausstellungen und Zuchttauglichkeitsprüfungen die Stellung der Schneidezähne S3 unten rechts und links genau beschreiben, auch wenn diese korrekt hinter der Zahnreihe der oberen Schneidezähne stehen. Diese Informationen werden dann vom ZAS ausgewertet und bei Bedarf wird der ZAS dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
An der Bewertung der Stellung S3 unten rechts und links hat sich nichts geändert. S3 unten rechts und links dürfen „auf Lücke“ stehen, dürfen aber nicht aus der Zahnreihe nach vorne herausragen.
RO und HZW werden die ZR noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf ausgeglichenes, sicheres Verhalten des Hundes bei der Zahnkontrolle besonderer Wert zu legen ist.
Sollte eine ruhige und genaue Zahnkontrolle bei ihrem Hund nicht möglich sein, müssen Sie damit rechnen, dass Sie den Ring ohne Bewertung oder mit einer Disqualifikation verlassen müssen bzw. auf einer ZTP zurückgestellt wird.
Der Hauptzuchtwart
DR 02/2020
In den letzten Jahren fällt es immer wieder negativ auf, dass Hunde zu Identitätskontrollen vorgeführt werden, die massive Probleme mit dem Ablauf haben.
Es wird hiermit nochmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Chipkontrolle der erste wesentliche Schritt ist, um überhaupt an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen. Die Chipkontrolle ist zwingend durch den Leistungsrichter durchzuführen. Es ist verpflichtend, dass der Leistungsrichter den Hund z. B. mit dem Chiplesegerät berühren darf und muss. Eine Chipüberprüfung durch eine dritte Person ist nicht gestattet!
Wir möchten daher noch einmal alle Hundeführer und Ausbildungswarte bitten, die Hunde hierauf entsprechend vorzubereiten und die Unbefangenheit auch im normalen Übungsbetrieb immer wieder zu trainieren!
Der Hauptausbildungswart