ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Rüden

DR 04/2018

ADRK-Rüden dürfen keine Auslandshündinnen belegen, deren Welpen in Deutschland geboren und aufgezogen werden. Hündinnen des Besitzers Christoph Kabik nur nach Rücksprache mit dem HZW.

Der Hauptuchtwart 

Einsatz ausländischer Hunde

DR 06/2017

Da mittlerweile schon viele Gerüchte zu dem auf der letzten Beiratshauptsitzung verabschiedeten Antrag unterwegs sind, sollen ein paar Punkte klargestellt werden.

Es war und ist nicht beabsichtigt, die ADRK-Zucht allgemein zu öffnen. Auch in der Vergangenheit wurden schon Hunde aus dem Ausland eingesetzt, jedoch ohne dass es dazu klare Vorgaben gab.

Daher traf sich Ende März ein Kreis aus Richterinnen, Richtern, Landesgruppen-Zuchtwarten und der Zuchtausschuss, um darüber zu diskutieren und eindeutige und nachvollziehbare Regelungen zu definieren. Die Ansprüche an einen Einsatz sind so hoch, dass nun nicht mit einer Flut an Anfragen zu rechnen ist.

Es sei noch einmal betont, dass jeder einzelne Deckakt vom Hauptzuchtwart genehmigt und über Deckschein und Belegerlaubnis gemeldet werden muss, d.h. es gibt keinen Automatismus. Es wird auch nicht akzeptiert werden, dass ausländische Rüden extra hierher transportiert und auf einer Art Deckstation gehalten werden. 

Der Hauptzuchtwart 

Anpaarungsbeschränkung bei ED

DR 06/2017

Wie auf der BHS 2017 beschlossen dürfen ab 01.07.2017 Hunde mit ED ++ nur noch an ED-freie angepaart werden.

Der Hauptzuchtwart 

 

Einfuhr von Hunden in die Schweiz

DR 06/2017

Zur Einfuhr in die Schweiz müssen die Hunde mit Mikrochip gekennzeichnet sein und einen Heimtierausweis haben. Wenn die Tiere jünger als 12 Wochen oder bis zu 16 Wochen alt sind und frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurden, aber die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist, muss der Besitzer mittels Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Hunde müssen der zuständigen Schweizer Wohngemeinde angemeldet werden. Der Tierarzt oder die Tierärztin muss die Hunde innerhalb 10 Tagen zusätzlich in der Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) anmelden. In den 26 Schweizer Kantonen existieren verschiedene Hundegesetze, die teilweise ein Verbot für bestimmte Rassen, teilweise eine Bewilligungspflicht beinhalten oder auch gar Vorgaben machen (Details unter https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht).

Der Hauptzuchtwart 

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