ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

EzA-Körung

DR 05/2018

Nach der Körordnung kann ein Hund zur EzA-Körung „nach bestandener Erstkörung und frühestens 3 Körungen später wieder vorgestellt werden“. Das bedeutet, dass zwei Körungen zwischen der Erst- und der EzA-Körung liegen müssen.

Besteht ein Hund also bspw. erstmals die Frühjahrskörung 2018, kann er frühestens im Herbst 2019 zur EzA-Körung gemeldet werden. Tritt er nicht bis zur Frühjahrskörung 2020 an, wird er abgekört.

Der Hauptzuchtwart 

Anmeldung zur ZTP

DR 05/2018

Es sei noch einmal betont, dass bei der Anmeldung zur ZTP die JLPP-Auswertung erfolgt sein und auf dem Anmeldeformular angegeben werden muss. Eine Kopie der Auswertung ist mitzusenden. Die Eintragung des JLPP-Ergebnisses in die Ahnentafel erfolgt, sofern nicht bereits geschehen, zusammen mit der Bearbeitung der ZTP. Die aktuellen Eigentümer müssen auf der Ahnentafel eingetragen sein, und eine Kopie des Überweisungsbeleges der ZTP-Gebühr ist ebenfalls mitzusenden. Hündinnen aus Nicht-ADRK Zwingern In Ergänzung zu dem Beitrag in der Aprilausgabe sollten bitte auch keine Hündinnen aus den Zwingern vom Hause Alan, vom Hause Platin und Hause of Maia belegt werden, unabhängig davon, ob sie FCI-Papiere haben. Auch diese Zwinger sind entgegen den FCI-Regeln in Deutschland ansässig.

Der Hauptzuchtwart 

Veröffentlichung von ZTP-Berichten

DR 04/2018

Es ist nicht gestattet, den Teilnehmern Kopien der ZTP-Berichte mitzugeben. Die Berichte sind erst veröffentlichungsfähig, wenn alle verlangten Unterschriften vorhanden sind.

Der Hauptzuchtwart 

 

ADRK-Rüden

DR 04/2018

ADRK-Rüden dürfen keine Auslandshündinnen belegen, deren Welpen in Deutschland geboren und aufgezogen werden. Hündinnen des Besitzers Christoph Kabik nur nach Rücksprache mit dem HZW.

Der Hauptuchtwart 

Einsatz ausländischer Hunde

DR 06/2017

Da mittlerweile schon viele Gerüchte zu dem auf der letzten Beiratshauptsitzung verabschiedeten Antrag unterwegs sind, sollen ein paar Punkte klargestellt werden.

Es war und ist nicht beabsichtigt, die ADRK-Zucht allgemein zu öffnen. Auch in der Vergangenheit wurden schon Hunde aus dem Ausland eingesetzt, jedoch ohne dass es dazu klare Vorgaben gab.

Daher traf sich Ende März ein Kreis aus Richterinnen, Richtern, Landesgruppen-Zuchtwarten und der Zuchtausschuss, um darüber zu diskutieren und eindeutige und nachvollziehbare Regelungen zu definieren. Die Ansprüche an einen Einsatz sind so hoch, dass nun nicht mit einer Flut an Anfragen zu rechnen ist.

Es sei noch einmal betont, dass jeder einzelne Deckakt vom Hauptzuchtwart genehmigt und über Deckschein und Belegerlaubnis gemeldet werden muss, d.h. es gibt keinen Automatismus. Es wird auch nicht akzeptiert werden, dass ausländische Rüden extra hierher transportiert und auf einer Art Deckstation gehalten werden. 

Der Hauptzuchtwart 

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