ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Anpaarungsbeschränkung bei ED

DR 06/2017

Wie auf der BHS 2017 beschlossen dürfen ab 01.07.2017 Hunde mit ED ++ nur noch an ED-freie angepaart werden.

Der Hauptzuchtwart 

 

Einfuhr von Hunden in die Schweiz

DR 06/2017

Zur Einfuhr in die Schweiz müssen die Hunde mit Mikrochip gekennzeichnet sein und einen Heimtierausweis haben. Wenn die Tiere jünger als 12 Wochen oder bis zu 16 Wochen alt sind und frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurden, aber die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist, muss der Besitzer mittels Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Hunde müssen der zuständigen Schweizer Wohngemeinde angemeldet werden. Der Tierarzt oder die Tierärztin muss die Hunde innerhalb 10 Tagen zusätzlich in der Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) anmelden. In den 26 Schweizer Kantonen existieren verschiedene Hundegesetze, die teilweise ein Verbot für bestimmte Rassen, teilweise eine Bewilligungspflicht beinhalten oder auch gar Vorgaben machen (Details unter https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht).

Der Hauptzuchtwart 

Ausstellung in der Gebrauchshundeklasse

DR 05/2017

Zur Meldung in der Gebrauchshundklasse auf einer ADRK-Spezial-Rassehundeausstellung genügt die Kopie der Leistungsurkunde mit einer bestandenen IGP-Prüfung. Die Anerkennung anderer Prüfungen (aus anderen Ländern) erfordert ein FCI-Zertifikat.

Der Hauptzuchtwart

Nachzuchtbewertungen

DR 05/2017

Entgegen umlaufenden Gerüchten können junge Hunde weiterhin auf einer ZTP zu einer Nachzuchtbewertung vorgestellt werden. Der Hund erhält dabei eine detaillierte Bewertung seines Äußeren, und nebenbei wird auch noch der Zahnstatus erfasst.

Der Hauptzuchtwart 

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