ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Regelung bei der praktischen Durchführung einer ZTP

DR 12/2023

Bei Feststellung der Tatsache, dass ein Rottweiler dem HZW vorgestellt werden muss, ist die ZTP für diesen Hund sofort zu beenden.

Im ZTP-Bericht wird „muss dem HZW vorgestellt werden“ und der Grund für die Vorstellung eingetragen. Ferner ist anzukreuzen „Zurückgestellt“ ohne Zeitangabe.

Diese Regelung ergibt sich aus einem formalen und einem praktischen Grund. Bei Fortführung der ZTP wird dem Hund am Ende ja nicht die Zuchttauglichkeit bescheinigt, da er dem HZW vorgeführt werden muss. Bei Zuerkennung nach Vorführung beim HZW kann der ZTP-Bericht aber nicht mehr geändert werden, sondern es müsste ein komplett neuer erstellt werden. Dieser wäre dann aber streng genommen kein Bericht mehr von dieser ZTP. Auch wäre der Ärger und die Enttäuschung des Besitzers nach eventuell erfolgreich absolvierter ZTP und anschließend negativer Entscheidung des HZW nur allzu verständlich.

Diese Regelung gilt ab sofort.

Der Hauptzuchtwart 

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