ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

SEPA

DR 02/2014

Wie bereits im November berichtet, wird der ADRK zum 01. 02.2014 endgültig auf das neue Bezahlsystem SEPA umstellen.

Ab dann können nur noch Lastschriften eingezogen werden, wenn ein schriftliches Mandat dafür vorliegt. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen werden von der Geschäftsstelle in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die betreffenden Personen brauchen daher nichts zu unternehmen.

Zur Trennung verschiedener Bereiche werden verschiedene SEPA-Lastschriftmandate benötigt und verschiedene Mandatsreferenznummern vergeben. So werden für Ahnentafelrechnungen die Zwingernummern als Grundlage der Mandatsreferenznummer dienen, bei Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zahlungen wird die Mitgliedsnummer Teil der Mandatsreferenznummer sein.

Zur künftigen Erteilung einer Einzugsermächtigung kann auf das „SEPA-Formular“ auf der Homepage zurückgegriffen werden.

Für Zahlungen an den ADRK bitten wir, die im Impressum und auf der Homepage angegebenen IBAN- und BIC-Kennzahlen für die Konten zu verwenden.

Die Geschäftsstelle 

Protokolle der anstehenden Jahreshauptversammlungen

DR 01/2014

Bitte senden Sie die Protokolle vollständig und möglichst zügig und zeitnah über den LG-Vorstand an die Hauptgeschäftsstelle ein (Inhalt und Umfang s. BG-Satzung §9.3).

Bei fehlenden oder mangelhaften Protokollen wird kein Fristschutz mehr gewährt, auch wenn dieser als Vorabinformation schon im Veranstaltungskalender veröffentlicht war.

Die Geschäftsstelle

ADRK-Sport-Rahmenordnung

  1. Inkrafttreten
    Diese Sport-Rahmenordnung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 20.04.2024 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2024 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Die Prüfungsordnungen der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e. V. (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat.
Attachments:
Download this file (26-04-29 - ADRK_Sportrahmenordnung.pdf)ADRK-Sportrahmenordnung 

ADRK-ZTP-Bestimmungen

  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
Attachments:
Download this file (ZTP-Bestimmungen_1125.pdf)ZTP-Bestimmungen 
In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept