ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

9. Weltsieger-Ausstellung

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 Plakat BG PS

Allgemeine Informationen
Veranstaltung: 9. ADRK-Weltsieger-Ausstellung
Datum: 15./16.06.2024
Ort: 66953 Pirmasens, In der Spesbach 1
Ausrichter: BG Südwestpfalz
Richter: Ramona Radtke, Eric Joseph, Srdjan Knesevic (SRB)
   
Sieger: Hektor vom Arius, ADRK 138968: Weltjugendsieger 2024
E: P. Jung
Helga von Sieben Kronen, 735123rw: Weltjugendsiegerin 2024
E: Luka Veselinovic
Giacomo dell’Oplite, ROI 20/30882: Weltsieger 2024
E: Ljuba Latinovic
Freya vom Weiltal II, ADRK 134184: Weltsiegerin 2024
E: Oliver Neubrand

Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein hatte zunächst ebenfalls eine umfangreichere Rasseliste, die 2002 vom BVerwG kassiert worden war.  Es folgte das "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom  28. Januar 2005, das nur auf die gelisteten Rassen im Bundesgesetz verwies.
Seit 2016 gibt es keine Rasselisten mehr. Hunde werden nur noch als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind bspw. durch Verletzung von Menschen oder anderen Tieren. Am 17.06.2015 wurde das neue Gesetz über das Halten von Hunden (HundG) vom Landtag beschlossen.

 
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (SchleswigHolstein_Hundeverordnung_200006.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2005-05
Diese Datei herunterladen (SchleswigHolstein_Pressemitteilung_200406.pdf)PressemitteilungPressemitteilung 2004-06

ADRK-Zuchtordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 20.04.2024 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2024 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Zuchtordnung_042024.pdf)ADRK-Zuchtordnung 
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