ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Niedersachsen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bewertung 0.00 (0 Stimmen)
Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 sind nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Informationen zum Hundegesetz bereitgestellt.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (2001-05 Anwälte.pdf)Anwälte2001-05 Anwälte
Diese Datei herunterladen (2001-05 Oberverwaltungsgericht.pdf)Oberverwaltungsgericht2001-05 Oberverwaltungsgericht
Diese Datei herunterladen (2001-07 ADRK.pdf)ADRK2001-07 ADRK
Diese Datei herunterladen (2002-07 Anwälte.pdf)Anwälte2002-07 Anwälte
Diese Datei herunterladen (2002-07 Bundesverwaltungsgericht.pdf)Bundesverwaltungsgericht2002-07 Bundesverwaltungsgericht
Diese Datei herunterladen (2002-08 Anwälte.pdf)Anwälte2002-08 Anwälte
Diese Datei herunterladen (Niedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03.pdf)Wesenstest StandNiedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03

Hamburg

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bewertung 0.00 (0 Stimmen)
Die Hamburger Verordnung vom Juli 2000 enthielt 2 Listen, Kategorie 1 mit 3, Kategorie 2 mit 11 Rassen. Sie wurde jedoch für nichtig erklärt. Seit 1. April 2006 gibt es ein zuletzt am 04.12.2024 geändertes Gesetz, das den Rottweiler unter den widerlegbar gefährlichen Rassen führt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bietet Informationen zum Thema "Hunde halten in Hamburg" an.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (2003-09 Anwälte Info.pdf)Anwälte2003-09 Anwälte Info
Diese Datei herunterladen (Aktuelles Gesetz seit 01. April 2006.pdf)GesetzGesetz seit 01. April 2006.
Diese Datei herunterladen (Hundeverordnung Stand 2000-07.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2000-07

9. Weltsieger-Ausstellung

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bewertung 0.00 (0 Stimmen)

 Plakat BG PS

Allgemeine Informationen
Veranstaltung: 9. ADRK-Weltsieger-Ausstellung
Datum: 15./16.06.2024
Ort: 66953 Pirmasens, In der Spesbach 1
Ausrichter: BG Südwestpfalz
Richter: Ramona Radtke, Eric Joseph, Srdjan Knesevic (SRB)
   
Sieger: Hektor vom Arius, ADRK 138968: Weltjugendsieger 2024
E: P. Jung
Helga von Sieben Kronen, 735123rw: Weltjugendsiegerin 2024
E: Luka Veselinovic
Giacomo dell’Oplite, ROI 20/30882: Weltsieger 2024
E: Ljuba Latinovic
Freya vom Weiltal II, ADRK 134184: Weltsiegerin 2024
E: Oliver Neubrand

Schleswig-Holstein

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bewertung 0.00 (0 Stimmen)
Schleswig-Holstein hatte zunächst ebenfalls eine umfangreichere Rasseliste, die 2002 vom BVerwG kassiert worden war.  Es folgte das "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom  28. Januar 2005, das nur auf die gelisteten Rassen im Bundesgesetz verwies.
Seit 2016 gibt es keine Rasselisten mehr. Hunde werden nur noch als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind bspw. durch Verletzung von Menschen oder anderen Tieren. Am 17.06.2015 wurde das neue Gesetz über das Halten von Hunden (HundG) vom Landtag beschlossen.

 
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (SchleswigHolstein_Hundeverordnung_200006.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2005-05
Diese Datei herunterladen (SchleswigHolstein_Pressemitteilung_200406.pdf)PressemitteilungPressemitteilung 2004-06
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Webseiten und Produkte stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr erfahren Akzeptieren