ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Zuchtordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 22.04.2023 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2023 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Anhänge:
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ADRK-ZTP-Bestimmungen

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  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
Anhänge:
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ADRK-Team 2023

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Um den aktuellen Stand der möglichen Teilnehmer für das ADRK-Team des laufenden Jahres zu sehen, klicken Sie bitte auf diese Datei.

Zur VDH-DM für Gebrauchshunde (IGP) können 5 Teilnehmer gemeldet werden, die eine IGP-III-Qualifikationsprüfung mit mindestens 270 Punkten und 85 a in Abt. C vorweisen müssen.
Zur IFR-WM für Gebrauchshunde (IGP) können maximal 7 Starter mit bestandener IGP 3 ohne Mindestpunktzahl gemeldet werden.

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Europasieger-Ausstellung 2023

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Letzter Meldeschluss zur Europa- und Frühjahrssieger-Ausstellung:

11.04.2023

Mitglied Werden

Allgemeine Informationen
Datum 13.05.2023
Ort Dortmund
Sonderleiter Gitta Becker
Richter Rüden (R) Claudia Meixner
Richter Hündinnen (H) Claudia Meixner

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