ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-Satzung

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Diese Satzung wurde zuletzt mit den Beschlüssen des Beirats des ADRK im Juni 2026 geändert und ist ab Eintragung ins Vereinsregister Minden gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
Anhänge:
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ADRK-Zuchtordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Zuchtbestimmung wurde zuletzt mit den Beschlüssen der ADRK-Beiratshauptsit­zung am 18.04.2026 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2026 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
  2. Ausnahmen
    In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden. Im Besonderen kann der Hauptzuchtwart in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss dem ADRK-Hauptvorstand Ausnahmeregelungen vorschlagen.
  3. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
  4. ADRK - VDH - FCI
    Das internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
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ADRK-Körordnung

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ADRK-Körordnung
 
Der Zweck einer Körung ist aus den zuchttauglich erklärten Hunden die besten herauszufinden, um sie verstärkt in der Zucht einsetzen zu können, sowohl zur Formwertverbesserung als auch Steige­rung der Gebrauchsfähigkeit.
Anhänge:
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Neue Sprechzeiten ab den 01.07.2026

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Liebe Mitglieder, Liebe Rottweiler Freunde,

ab 01.07.2026 ändern sich unsere Sprechzeiten donnerstags auf 13:00 – 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns wie gewohnt jederzeit eine E-Mail an info@adrk.de senden, gerne auch mit der Bitte um Rückruf.

Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.

An den übrigen Wochentagen bleiben unsere telefonischen Erreichbarkeiten unverändert

Montags 9:30 – 11:00 Uhr

Dienstags keine Sprechzeiten

Mittwochs von 09:30 – 11:00 Uhr

Freitags von 09:30 – 11:00 Uhr

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