ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

ADRK-ZTP-Bestimmungen

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  1. Zweck
    einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es, zuchtgeeignete Rottweiler zu bestimmen und unbrauchbare Hunde von der Zucht auszuschließen.
  2. Die Durchführung
    obliegt dem ADRK; er überträgt sie auf Antrag seinen Landes- oder Bezirksgruppen. Abnahmeberechtigt ist nur ein Zuchtrichter des ADRK, der in der ADRK-Richterliste eingetragen ist.
  3. Anerkennung
    einer Bewertung erfolgt nur dann, wenn sie auf einer vom ADRK genehmigten, im Vereinsorgan DER ROTTWEILER termingeschützten und veröffentlichten, öffentlichen ZTP vergeben wurde.
  4. Voraussetzung
    für eine Terminschutzerteilung ist die Teilnahme von mindestens 8 Hunden und das Vorhandensein geeigneten Geländes. Höchstteilnehmerzahl: 15 pro Tag plus max. drei Wiederholer. Unabhängig von der Mitgliederzahl der Landesgruppen kann auch eine Terminschutzerteilung erfolgen, wenn es weniger Hunde sind, jedoch die Kostenerstattung auf 8 Hunden basiert. Mindestmeldezahl: 5 Hunde.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (ZTP-Bestimmungen_0423.pdf)ZTP-BestimmungenZTP-Bestimmungen

Frühjahrskörung 2025

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 ADRK Frühjahrskörung2025

 

 

Allgemeine Informationen
Ausrichter: BG Westheim
Datum: 18.05.2025
Ort:

Holzmühlstrasse, 67368 Westheim

Prüfungsleiter: Ramona Radtke
Körmeister: Stand: Ramona Radtke, Wesen: Edgar Hellmann
Helfer:

Teil 1: Tom Zimmermann, Teil 2: Tobias Harter

Beginn:

09:00 Uhr

 

 

Ablaufplan
09:00 Uhr Begrüßung
09:15 Uhr Startgebühr & Nummernausgabe
09:30 Uhr

Hunde mit Hundeführer auf die Platzanlage (1. Wesensprobe)

10:00 Uhr Standbeurteilung, Gangwerk, Schuss und Gruppe (ca. 20 Min. pro Hund)
11:30 Uhr Helfereinstellung
12:00 Uhr

Mittagspause

12:45 Uhr

Trieb- und Aktionsverhalten

13:30 Uhr Ehrung und Schlusswort

 

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ADRK-Team 2025

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Letzte Möglichkeit eine Qualifikationsprüfung für das ADRK Team 2025 zu erreichen ist der 22.06.2025!

Um den aktuellen Stand der möglichen Teilnehmer für das ADRK-Team des kommenden Jahres zu sehen, klicken Sie bitte auf diese Datei.

Zur VDH-DM für Gebrauchshunde (IGP) können vom VDH-Mitgliedsverein 5 Teilnehmer gemeldet werden, die eine IGP-III-Qualifikationsprüfung mit mindestens 270 Punkten und 85 a in Abt. C vorweisen müssen.
Zur IFR-WM für Gebrauchshunde (IGP) können von den IFR-Mitgliedsvereinen maximal 7 Starter mit bestandener IGP-III-Prüfung ohne Mindestpunktzahl gemeldet werden.
Mindestens zwei bestandene Qualifikationsprüfungen sind erforderlich, eine davon auf einem fremden Platz (ggf. auch bei der vorherigen DM).

Das jeweilige Team für beide Veranstaltungen wird anhand der hier veröffentlichten Bestenliste bestimmt.

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