ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Änderung zur Sportrahmenordnung

DR 04/2026

Geändert bzw. ergänzt wurde auf der Seite 14 der Sportrahmenordnung für Qualifikations-Prüfungen (QP) die Mindestgröße des Hundeplatzes auf 70 x 40 m.

Gültig ab 01.07.2026 - Der Hauptausbildungswart 

 

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