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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren
zur Mehrfachbelegung einer Hündin mit maximal 2 Rüden
gültig ab 01.07.2025
Eine Doppelbelegung bedarf der Einzelgenehmigung durch den Zuchtausschuss. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt einzureichen, bzw. muss spätestens zu Beginn der Läufigkeit vorliegen. Es werden zwei separate Belegerlaubnisse für Doppelbelegung an den Züchter geschickt. Eine Doppelbelegung ist mit Natursprung oder mittels künstlicher Besamung möglich. Die Vorschriften der künstlichen Besamung sind dabei grundsätzlich zu beachten. Bei künstlicher Besamung ist parallel jeweils eine Samen-Probe aus der Besamungseinheit ans DNA-Labor zu senden. Dies ist im Vorfeld mit dem durchführenden Fachtierarzt/Klinik und Frau PD Dr. Pfeiffer abzustimmen. Dazu ist es notwendig, bei Antragstellung die Klinik/Fachtierarzt und den dazugehörigen Ansprechpartner mitzuteilen.
Beide Deck-Rüdenbesitzer sind vom Hündinnenbesitzer über die Doppelbelegung und die Pflicht zur DNA-Elternschafts-Prüfung der gefallenen Welpen und der Deckrüden im Vorfeld zu informieren. Dies wird mit der Unterschrift auf der Belegerlaubnis bestätigt.
Die Geschäftsstelle versendet einen Erstabnahmeschein, welche zwei mögliche Vatertiere beinhaltet. Die Erstabnahme bei einer Doppelbelegung erfolgt analog einer normalen Erstabnahme.
Zum DNA-Elternschaftsnachweis der Welpen (Formulare und Vorbereitungen):
1. Von jedem Deckrüden sind zunächst unmittelbar vor der Verpaarung je zwei DNA-Maul-Abstriche (gemäß Anleitung) zu nehmen und im Kühlschrank oder im Tiefkühlfach des Hündinnenbesitzers geschützt zu verwahren. Dies dient zur doppelten Absicherung und zum Abgleich mit bereits vorhanden Probenmaterial und wird nicht in Rechnung gestellt.
2. Ein Tierarzt muss die Welpen mit einem ID-Chip kennzeichnen und einen Heimtierausweis ausstellen. Der Tierarzt oder der Zuchtwart entnimmt nach der Kennzeichnung je 2 Maul-Schleimhautabstriche pro Welpe (gemäß Anleitung). Das entsprechende Formular „Probenentnahme bei Doppelbelegung“ ist hierbei zu nutzen und vollständig auszufüllen. (Bei mehr als 7 Welpen bitte ein extra Formular benutzen, DNA-Barcode der Elterntiere bitte beim HZW erfragen))
Bei ggf. kontaminierten Abstrich-Probennehmern muss nochmal eine Blutprobe (Blutkärtchen o.a.) zur Kontrolle angefordert werden.
3. Die verwahrten zwei Schleimhautabstriche der zwei möglichen Väter sind nun gemeinsam mit den Proben der Welpen vom Zuchtwart oder Tierarzt an unser DNA-Labor einzusenden. (Adressdaten auf dem Antragsformular). Der Eingang der Proben wird durch das Labor schriftlich per E-Mail bestätigt.
4. Die resultierenden DNA-Gutachten mit den jeweiligen Vaterschaften zu den Welpen werden vom Labor möglichst zeitnah an die Zuchtbuchstelle und den Züchter verschickt.
Auf folgendes wird hier explizit hingewiesen:
Je nach Aufwand und Komplexität der Vaterschaften (zum Bsp. bei hoher Inzucht!) bedeutet das jedoch Extraaufwand und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Auftragsarbeiten mit spez. Terminwünschen etc. sind im Vorfeld gesondert anzugeben/abzustimmen (mit Frau Dr. Pfeiffer) und werden mit entsprechendem Entgelt-Aufschlag abgerechnet. (Kostenspanne pro Welpe von 48,90EUR (Normal) bis 170,50EUR (mit Extras)
5. Die Geschäftsstelle wird danach unverzüglich die angepassten Endabnahmescheine (Welpen zugeordnet nach Vatertier) erstellen lassen. Die Endabnahme durch den Zuchtwart erfolgt wie gewohnt und erst nach eindeutiger Zuordnung der Vaterschaft, was den Termin der Endabnahme durchaus verzögern kann. Die Welpen benötigen keine erneute DNA – Entnahme mittels Blutkärtchen.
6. Es wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Doppelbelegung stehen, zu Lasten des Hündinnenbesitzers gehen.
Fragebogen Zweirüdenbelegung (VDH)
Letzte Möglichkeit eine Qualifikationsprüfung für das ADRK Team 2025 zu erreichen ist der 22.06.2025!
Um den aktuellen Stand der möglichen Teilnehmer für das ADRK-Team des kommenden Jahres zu sehen, klicken Sie bitte auf diese Datei.
IFH hier klicken: Team IFH
Zur VDH-DM für Gebrauchshunde (IGP) können vom VDH-Mitgliedsverein 5 Teilnehmer gemeldet werden, die eine IGP-III-Qualifikationsprüfung mit mindestens 270 Punkten und 85 a in Abt. C vorweisen müssen.
Zur IFR-WM für Gebrauchshunde (IGP) können von den IFR-Mitgliedsvereinen maximal 7 Starter mit bestandener IGP-III-Prüfung ohne Mindestpunktzahl gemeldet werden.
Mindestens zwei bestandene Qualifikationsprüfungen sind erforderlich, eine davon auf einem fremden Platz (ggf. auch bei der vorherigen DM).
Das jeweilige Team für beide Veranstaltungen wird anhand der hier veröffentlichten Bestenliste bestimmt.
Liebe Mitglieder,
um unsere Klubsieger-Zuchtschau weiter aufzuwerten und attraktiver zu gestalten, führen wir – auch auf euren vielfachen Wunsch hin – künftig Dopingkontrollen ein. Damit setzen wir eine lang geäußerte Forderung aus euren Reihen um und leisten gemeinsam einen wichtigen Beitrag für Fairness und Transparenz im Wettbewerb.
https://adrk.de/index.php/de/rasse/informationen/dopingkontrollen
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Unterstützung für diesen wichtigen Schritt im Sinne eines verantwortungsvollen und glaubwürdigen Zuchtgeschehens.
Herzliche Grüße
Euer Team
Downloads
- Durchführungsbestimmungen Doping
- Antrag für medizinische Ausnahmegenehmigung deutsch
- Antrag für medizinische Ausnahmegenehmigung englisch
FAQ
Die Durchführungsbestimmungen Doping (herunterzuladen unter Downloads) führen eine Reihe von Stoffgruppen auf. Diese Liste umfasst die allermeisten Medikamente mit Ausnahme von Antiparasitika oder den beim Hund üblichen Impfungen. Wird eine Substanz, die dieser Stoffgruppenliste zuzuordnen ist, bei einer Sportveranstaltung oder Ausstellung im Blut oder Harn eines Hundes nachgewiesen, führt dies grundsätzlich zu einem positiven Dopingbefund.
Eine Liste dopingrelevanter Wirkstoffe gibt es aufgrund der enormen Vielfalt der verschiedenen Wirkstoffe und ständig neu entdeckter Substanzen auf dem Markt nicht. Damit auch seltene und neue Wirkstoffe von den Dopingregeln des VDH erfasst sind, wird mit einer Stoffgruppenliste (s. o.) gearbeitet.
Die Stoffgruppenliste ist grundsätzlich begrenzt auf arzneilich wirksame Substanzen. Inwiefern diese in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind, können wir nicht pauschal für alle auf dem Markt vorhandenen Nahrungsergänzungsmittel beurteilen. Darum kann es – auch für Nahrungsergänzungsmittel – im Zweifelsfall sinnvoll sein, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (s. u.) zu beantragen.
Das betreuende Labor führt bei den meisten untersuchten Substanzen eine qualitative und keine quantitative Untersuchung durch. Das bedeutet, dass kein Titer der gemessenen Stoffe bestimmt wird, sondern jede nachweisbare Konzentration durch die Untersuchung angezeigt wird. Entsprechend kann in der Regel keine Untergrenze angegeben werden, ab der ein Stoff als dopingrelevant eingestuft wird.
Wie lange ein gegebenes Medikament nachweisbar ist, ist nicht nur vom jeweiligen Stoff, sondern auch von den Eigenschaften des Hundes, der den Stoff bekommen hat, abhängig. Entsprechend ist es nicht möglich, allgemein gültige Angaben zu dopingrelevanten Dosierungen zu machen. Im Zweifelsfall besteht immer die Möglichkeit der Beantragung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (s. u.). Sofern die Ausnahmegenehmigung gewährt wird, stellt ein eventuell späteres Feststellen der im Vorfeld aufgeführten Substanzen anlässlich einer Dopingkontrolle, den Hundesportler von Sanktionen frei.
Wenn Sie trotz dauerhafter Medikamentengabe oder kurzzeitiger Medikamentengabe vor einer Sportveranstaltung mit Ihrem Hund starten möchten, können Sie das Risiko eines positiven Dopingbefundes und damit verbundener Strafen durch die Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung mit dem entsprechenden Formular vermeiden.
Eine medizinische Ausnahmegenehmigung können Sie spätestens 3 Wochen vor dem ersten Wettkampftag per Mail an info@adrk.de beantragen. Neben dem entsprechenden Formular benötigen Sie einen Bericht Ihres Tierarztes, aus dem das verabreichte Medikament/die verabreichten Medikamente, die Dosierung, der Zeitpunkt oder Zeitraum der Medikamentengabe und der Behandlungsgrund hervorgehen.
Die Kosten für eine Antragsstellung betragen aktuell 208,25 €. Bei einer Dauerbehandlung muss jährlich ein Folgeantrag gestellt werden, für den eine Bearbeitungsgebühr von 32,00 € anfällt.
Zunächst muss das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit dem tierärztlichen Behandlungsbericht mit den oben gemachten Angaben eingereicht werden. Nach Antragstellung wird Ihr Antrag durch einen Veterinärpharmakologen geprüft. Ist von dem verabreichten Medikament, in der angewandten Dosierung zum Veranstaltungszeitraum keine leistungssteigernde Wirkung für Ihren Hund zu erwarten, wird der Antrag gewährt.
Die Prüfung einer möglichen leistungssteigernden Wirkung von Medikamenten und ihrer Dauer ist komplex und muss von einem spezialisierten Veterinärpharmakologen durchgeführt werden. Damit dies finanzierbar ist, muss eine entsprechende Gebühr für den Ausnahmeantrag berechnet werden.
Das Verfahren gilt für Hundesportler aus dem Ausland genauso wie für deutsche Hundesportler. Damit das Nachlesen der Regelungen und die Teilnahme am Verfahren für eine medizinische Ausnahmegenehmigung auch für fremdsprachige Hundesportler möglich ist, stehen alle relevanten Unterlagen auch in englischer Sprache zur Verfügung.