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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 08/2022
Aufgrund der neugefassten Tierschutz Hundeverordnung ist es aus Sicht des VDH-Vorstands tierschutzwidrig, Hunde mit Handicaps an sportlichen Wettbewerben teilnehmen zu lassen. Hierbei sind Hunde gemeint, die unter offenkundigen Verletzungen leiden und nur aufgrund von Hilfsmittel an sportlichen Wettbewerben teilnehmen können. Solche Hunde sind zwingend von Veranstaltungen auszuschließen.
Der Hauptausbildungswart
Neuregelung der Gültigkeit eines ADRK-Helferausweises
Vom Beirat des ADRK wurde im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossen, dass der Helferausweis ab sofort dauerhaft gültig bleibt, solange innerhalb von drei Jahren mindestens ein Einsatz durch einen ADRK-Leistungs- oder -Zuchtrichter bescheinigt wird.