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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Neuregelung der Gültigkeit eines ADRK-Helferausweises
Vom Beirat des ADRK wurde im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossen, dass der Helferausweis ab sofort dauerhaft gültig bleibt, solange innerhalb von drei Jahren mindestens ein Einsatz durch einen ADRK-Leistungs- oder -Zuchtrichter bescheinigt wird.
Wurde in diesem Zeitraum kein Eintrag vorgenommen, wird der Ausweis ungültig. Zur Wiedererlangung der Gültigkeit, bedarf es einer Überprüfung des Helfers im praktischen Teil einer Helferprüfung.
Ausbildungsausschuss