ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

IFR-WM 2021

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ADRK Team 2021

Das ADRK-Team ist zurück von der IFR-Weltmeisterschaft in Ungarn.

Herzlichen Glückwunsch an Erich Seirer zum Weltmeistertitel!
In der IGP-Mannschaftwertung erreichte der ADRK den zweiten Platz.
Näheres auf der IFR-Homepage sowie in dem noch folgendem Bericht im DR.

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ADRK-DM Gebrauchshundsport (IGP) 2021

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ADRK 01 k

In diesem Jahr haben es auf das Treppchen geschafft: Sascha Sieben mit Dwaynetherock von den Barbaren als Dritter, Erich Seirer mit Donner vom Illergries als Zweiter und Ilona Nienaber mit Egon vom Schwarzen Grat als Erste und damit als Deutsche Meisterin des ADRK im Gebrauchshundsport 2021.

Herzlichen Glückwunsch an alle erfolgreichen Teilnehmer und viel Erfolg für alle beim nächsten Mal!

Katalog DMIGP21

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Prüfungsleiter und Hundeführer bei Zuchttauglichkeitsprüfungen

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DR 09/2021

Ein Wechsel der Prüfungsleitung und von Hundeführern nach Meldeschluss zu einer ZTP bedürfen der Mitteilung an die Geschäftsstelle. Wenn dies kurzfristig nicht mehr möglich ist, erfolgt die Überprüfung der Berechtigung der Personen im Nachhinein durch die Geschäftsstelle. Sollten Unberechtigte amtiert haben, kann dies zur Aberkennung der Zuchttauglichkeit oder der gesamt ZTP führen.

Der Hauptzuchtwart

 

Tierschutz-Hundeverordnung

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DR 08/2021

Am 25.06.2021 wurde die neue Tierschutz-Hundeverordnung vom Bundesrat beschlossen. Neben den neuen Vorgaben zur Haltung und Betreuung ist u. a. auch ein Verbot von Stachelhalsbändern aufgeführt:

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - (§ 2 Absatz 5 - neu - TierSchHuV) In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe c anzufügen: ‚c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ ´

Folgeänderung: In der Eingangsformel ist im ersten Spiegelstrich die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5“ durch die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 1a“ zu ersetzen.

Begründung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier-schutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.

Der Hauptausbildungswart 

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