ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Tierschutz-Hundeverordnung

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DR 08/2021

Am 25.06.2021 wurde die neue Tierschutz-Hundeverordnung vom Bundesrat beschlossen. Neben den neuen Vorgaben zur Haltung und Betreuung ist u. a. auch ein Verbot von Stachelhalsbändern aufgeführt:

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - (§ 2 Absatz 5 - neu - TierSchHuV) In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe c anzufügen: ‚c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ ´

Folgeänderung: In der Eingangsformel ist im ersten Spiegelstrich die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5“ durch die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 1a“ zu ersetzen.

Begründung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier-schutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.

Der Hauptausbildungswart 

Absage 50. Klubsieger-Zuchtschauschau 2021

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Nachdem die BG Rottweil u. U. e. V. sich unter den derzeitigen Umständen außerstande sieht, die für den 18./19.09.2021 geplante Klubsieger-Zuchtschau durchzuführen, wurde vom Beirat im Umlaufverfahren mehrheitlich beschlossen, die Veranstaltung ganz abzusagen und die Jubi-läumsschau ins nächste Jahr zu verschieben.
Der geplante Termin ist der 17./18. Sept. 2022.

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