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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
DR 08/2021
Am 25.06.2021 wurde die neue Tierschutz-Hundeverordnung vom Bundesrat beschlossen. Neben den neuen Vorgaben zur Haltung und Betreuung ist u. a. auch ein Verbot von Stachelhalsbändern aufgeführt:
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - (§ 2 Absatz 5 - neu - TierSchHuV) In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe c anzufügen: ‚c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ ´
Folgeänderung: In der Eingangsformel ist im ersten Spiegelstrich die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5“ durch die Angabe „§ 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 1a“ zu ersetzen.
Begründung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier-schutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.
Der Hauptausbildungswart
Gangwerksstudie
Liebe Züchterinnen und Züchter,
da leider die Resonanz auf die Studie bisher sehr verhalten ist, möchten wir auf zusätzliche Informationen hinweisen und hoffen, dass sich noch ein paar Interessierte finden werden: https://gangwerkentwicklung.uni-jena.de.
Nachdem die BG Rottweil u. U. e. V. sich unter den derzeitigen Umständen außerstande sieht, die für den 18./19.09.2021 geplante Klubsieger-Zuchtschau durchzuführen, wurde vom Beirat im Umlaufverfahren mehrheitlich beschlossen, die Veranstaltung ganz abzusagen und die Jubi-läumsschau ins nächste Jahr zu verschieben.
Der geplante Termin ist der 17./18. Sept. 2022.
Im Rahmen ihrer Dissertation führt Frau Spor eine mehrjährige Studie zum Thema „Persönlichkeitsentwicklung von Rottweiler- und Hovawart-Welpen“ durch. Dafür sucht sie ständig neue engagierte Züchter*innen, die gerne Teil dieser Studie sein möchten.