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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Sonderregelungen bei Sportveranstaltungen
29.4.2021
Liebe Hundeführerinnen und Hundeführer,
leider hat die Corona-Pandemie auch den Hundesport in den letzten 15 Monaten massiv eingeschränkt bzw. nahezu unmöglich gemacht. Viele Veranstaltungen mussten abgesagt werden – ein geregeltes BG-Training war nicht mehr durchführbar. Auch ist noch nicht abzusehen ob die sportlichen Großveranstaltungen letztendlich durchzuführen sind.
Wir sind aber zuversichtlich und wollen zumindest vorbereitet sein.
DR 04/2021
Sofern Versammlungen durchgeführt wurden, wird um zeitnahe Einreichung über die Landesgruppe gebeten. Der Umfang der Protokolle ist in § 9.3 der BG-Satzung festgelegt. Danach müssen die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste mit Namen, ADRK-Mitgliedsnummer und Unterschrift, die Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüferbericht (unterschrieben von Kassierer, Vorsitzenden, beiden Kassenprüfern), sowie eine gültige Amtsträgerliste und im Falle von Wahlen auch ein Wahlprotokoll enthalten sein.
Die Geschäftsstelle
Wurfabnahmen ab 24. März 2021
Der ZAS informiert:
An alle LG-Zuchtwarte und Zuchtwarte
wegen der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.03.2021 nun wieder verordneten Kontaktbeschränkungen beschloss der Zuchtausschuss bis auf Widerruf wieder auf die Durchführung von Wurferstabnahmen zu verzichten und im Übrigen den Empfehlungen des VDH zu folgen: