ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Anhang an die Durchführungsbestimmungen einer ZTP

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Anhang an die Durchführungsbestimmungen einer ZTP

Nachzuchtbeurteilung
Sinn und Zweck:

Die Nachzuchtbeurteilung hat zum Ziel, den Zahnstatus bei Rottweilern nach dem 8. Lebensmonat für den Eigentümer und den ADRK zu erfassen. Hierzu genügt eine Vorstellung auf einer ZTP (siehe Beschluss des Beirats aus 04/2022). Außerdem werden Daten von Rottweilern erfasst, die möglicherweise später nicht auf einer ZTP vorgestellt werden.

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ADRK-ZTP-Bestimmungen, Stand 06.07.2022

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ADRK-ZTP-Bestimmungen

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung gehen = Aus, Fuß

b) Ausführung

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräf­tiges Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, wird er durch den HL bedrängt. In dieser Phase der Bedrängung ist der Softstock in einer Drohbewegung über den Körper des Hundes zu schwingen, ohne diesen zu berühren. Auf Anweisung des ZR steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.

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Terminschutz für Veranstaltungen

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Terminschutz für Veranstaltungen

Die ab Juni 2021 getroffene Regelung, wonach Veranstaltungen durch Corona bedingt jederzeit abgesagt oder verschoben werden können, ist aufgehoben. Es gelten ab sofort wieder die regulären Terminschutzbedingungen.

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Mein gesunder Rassehund

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Die Initiative

Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Qualzuchten ausspricht. Während der Grundgedanke, das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben zu fördern, tatsächlich nur begrüßt werden kann, trifft die Auslegung der mit der Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter aber auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Die Mitglieder des Club für britische Hütehunde e.V. als einem der betroffenenen Vereine haben die Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ gegründet, der sich bereits zahlreiche andere Vereine - darunter der ADRK - angeschlossen haben.

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ADRK-Richterordnung

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  1. Inkrafttreten
    Diese Richterordnung wurde am 23. Februar 1996 in ihrer Erstfassung und am 01. Juni 2022 mit Ihrer letzten Ergänzung vom ADRK-Hauptvorstand beschlossen und ist ab 15. Juni 2022 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen der ADRK-Richterordnung.
  2. VDH-Zuchtrichter-Ordnung bzw. VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport
    Soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den ADRK-Hauptvorstand keine anderen Regelungen/Beschlüsse gefasst sind, werden alle Ordnungen und Weisungen, soweit sie in dieser Richterordnung nicht aufgeführt sind, für Zuchtrichter / Körmeister des ADRK durch die VDH-Zuchtrichter-Ordnung und für Leistungsrichter durch die VDH-Rahmenordnung für Richter im Sport in deren jeweils gültigen Fassung ergänzt. Gleichwohl ist der ADRK autonom und rechtlich selbständig. Bei Abweichungen zwischen VDH- und ADRK-Regularien gelten grundsätzlich die ADRK-Bestimmungen.
  3. Ausnahmen
    In jedem Fall können kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand zugelassen werden.
  4. Keine Ableitung von Ansprüchen von ZR- / LR-Bewerbern
    Für Bewerber zum Zuchtrichteranwärter, Zuchtrichter, Körmeister, Leistungsrichteranwärter, Leistungsrichter im ADRK besteht kein Anspruch auf Annahme durch den ADRK.
  5. Veröffentlichung
    Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung können im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
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