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| Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Inhaltsverzeichnis
Wann ist einem Hund zu warm?
Was macht man mit dem Hund bei Hitze?
Schwimmen
Trinkwasser
Schatten
Zeitmanagement
Worauf muss geachtet werden?
Darf man seinen Hund allein im Auto lassen?
Der Sommer zieht Hundehalter nach draußen. Rottweiler sollten täglich mindestens zwei Stunden in Bewegung sein. Beim Spaziergang oder dem Aufenthalt im Garten tanken die Tiere Sonne. Dabei geraten sie, wie wir Menschen auch, ins Schwitzen. Da sich die Schweißdrüsen bei Hunden ausschließlich unter den Pfoten befinden, kann es mangels Transpiration schnell zu einer Überhitzung kommen. Sie erfahren nun, welche Gefahren lauern und wie Sie Ihren Hund vor den Folgen der Hitze schützen.
Wann ist einem Hund zu warm?
Das dicke, doppelte Fell des Rottweilers schützt ihn gut vor Kälte. Dennoch sind die Tiere empfindlicher gegen Kälte, als gemeinhin angenommen. Auch bei Hitze kann es problematisch werden. Werden die passenden Vorkehrungen getroffen, können Rottweiler mit Sommerhitze jedoch recht gut umgehen.
Hunde gelten generell als hitzeempfindlich. Am wohlsten fühlen sich die Vierbeiner bei Temperaturen bis 15 Grad. Zeigt das Thermometer über 20 Grad, können Sie bei Ihrem Hund beobachten, wie er sich ein schattiges Plätzchen sucht. Bei Temperaturen um 25 Grad stellen die Tiere ihre körperlichen Aktivitäten ein. Sie wirken müde und beginnen zu hecheln und schneller zu atmen. Daran erkennen Sie, dass der Hund eindeutig eine Abkühlung braucht.
Was macht man mit dem Hund bei Hitze?
Bei ansteigenden Temperaturen sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund nicht über längere Zeit der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Wichtig ist auch, dass die Tiere ständig Wasser zur Verfügung haben. Rottweiler benötigen täglich Bewegung. Der gewohnte Spaziergang muss auch an warmen Tagen nicht ausbleiben.
So gestalten Sie den Aufenthalt im Freien auch bei Hitze erträglich:
Folgende Maßnahmen gestalten den Hunde-Alltag an heißen Sommertagen unbeschwerter und angenehmer.
Schwimmen
Der Rottweiler ist kein geborener Schwimmer. Aufgrund seines massiven Körperbaus wird er sich im Wasser weniger wendig bewegen. Ein Spaziergang in Flussnähe kann dazu genutzt werden, im flachen Wasser zu planschen und dadurch den Körper abzukühlen. Daheim kann ein Hundepool aufgestellt werden. Dann können die Tiere selbstständig den Schatten bzw. die Abkühlung im Wasser suchen.
Trinkwasser
Hunde brauchen im Sommer kühles, frisches Trinkwasser. Der Zugang zu Trinkwasser sollte stets gegeben sein.
Tipp:
Platzieren Sie mehrere Wasserschalen, im Haus wie im Freien.
An heißen Tagen erwärmt sich das Trinkwasser im Napf innerhalb kurzer Zeit. Kontrollieren Sie die Wasserschalen daher regelmäßig und füllen Sie frisches Wasser nach oder tauschen den Inhalt komplett aus.
Schatten
Rottweiler benötigen ausreichend Auslauf und lieben es, durch den Garten zu streifen. An heißen Tagen sollte ein grasbewachsener und schattiger Bereich zur Verfügung stehen. Das Gras wirkt kühlend und schützt die Pfoten des Tieres vor Verbrennungen.
Tipp:
Beton heizt sich sehr schnell auf und UV-Strahlen werden intensiv reflektiert. Die Tiere sollten die überhitzte Terrasse nicht betreten, um einen Sonnenbrand und Überhitzung zu vermeiden.
Zeitmanagement
An heißen Tagen ist es am Morgen und am Abend am angenehmsten. Spaziergänge und das Spielen im Freien sollten auf diese Tageszeiten verlegt werden. Die Temperaturen sind um diese Zeit erträglicher, die Sonneneinstrahlung ist weniger intensiv und der Bürgersteig heizt sich nicht intensiv auf. Spaziergänge zur Mittagszeit sollten Sie in jedem Fall meiden.
Worauf muss geachtet werden?
Rottweiler dürfen auch im Sommer ins Freie. Dabei sollten einige Risiken nicht unterschätzt werden.
Die größten Feinde Ihres Hundes bei Hitze:
Auch ein Rottweiler kann Sonnenbrand bekommen. Dieser tritt verstärkt an den Ohren oder an der Schnauze auf. Lässt sich der ausgedehnte Aufenthalt in der Sonne nicht vermeiden, können die empfindlichen Hautstellen mit Sonnencreme für Hunde behandelt werden. Dies bietet sich an, wenn längere Wanderungen anstehen oder Rottweiler mit zum See oder an den Strand dürfen.
Tipp:
Gegen Sonnenbrand bei Hunden kann ein haustierfreundliches Aloe-Vera-Gel helfen. Sie können betroffene Stellen auch mit einem feuchten Tuch kühlen.
Wird die Körpertemperatur des Hundes nach längerer und intensiver Sonneneinstrahlung gestört, droht ein Hitzschlag. Die Symptomatik ist vielfältig. Zeigt Ihr Rottweiler ein anormales Verhalten, kann ein Hitzschlag nicht ausgeschlossen werden.
Bemerken Sie folgende Symptome, begeben Sie sich mit Ihrem Hund umgehend in den Schatten, geben ihm ausreichend zu trinken und suchen Sie einen Tierarzt auf, falls sich der Zustand nicht normalisiert.
Darf man seinen Hund allein im Auto lassen?
Es gibt kein Gesetz, welches es Tierhaltern verbietet, Vierbeiner im Auto zu lassen. Generell sollten Sie davon keinen Gebrauch machen. Tiere im Sommer im Wagen zurückzulassen, kann bereits nach kurzer Zeit schlimme Folgen haben. Liegen die Außentemperaturen bei 22 Grad, heizt sich das Fahrzeuginnere bereits nach fünf Minuten auf 26 Grad auf. Nach einer Stunde steigt die Temperatur auf 48 Grad und damit besteht für das Tier akute Lebensgefahr. Bei 26 Grad Außentemperatur wird das Auto schon nach 30 Minuten auf 42 Grad aufgeheizt und damit zur tödlichen Falle.
Lässt es sich nicht vermeiden und Sie müssen Ihren Rottweiler kurzzeitig im Fahrzeug zurücklassen, sorgen Sie dafür, dass der Hund Wasser zur Verfügung hat und öffnen Sie das Fenster einen Spalt. Zugluft oder das Anstellen der Klimaanlage sind zu vermeiden.
| Allgemeine Informationen | |
|---|---|
| Datum | 12.05.2024 |
| Ort | Gelände des Fußballvereins Lustadt, Am unteren Griesweg, 67363 Lustadt |
| Bezirksgruppe | BG Westheim e.V. (LG08 - Pfalz) |
| Beginn | 9:00 Uhr |
| Leitung | HZW Paul-Dieter Viehoff |
| Körmeister | Siegmund Trebschuh |
| Helfer | Malik Meyer, Alex Rodriguez, Lukas Vierhaus |
| Meldeschluss | 14.04.2024 |
| Meldeschein (PDF), (DOC) | |
Die VDH-Titelbestimmungen enthalten für alle VDH-Meisterschaften Informationen zur Vergabe der Anwartschaften, Titel und Zuerkennung des Titels.
Einen detailierten Überblick über die Durchführungsbestimmung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“ finden Sie hier.
VDH-Ausstellungsordnung
Die VDH-Ausstellungs-Ordnung gilt für die Vorbereitung und den Ablauf der folgenden Ausstellungen:
Zusätzlich sind auch die Bestimmungen der VDH-Zuchtrichter-Ordnung und des Ausstellungsreglements der Fédération Cynologique Internationale zu beachten.
Ausstellungen
Diese Ordnung wurde zuletzt mit Beschluss des des ADRK-Beirats im Umlaufverfahren im Mai 2021 geändert und ist in dieser Form ab 1. Juli 2021 gültig. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen dieser Ordnung.
In jedem Fall kann über kynologisch sinnvolle Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch den ADRK-Hauptvorstand entschieden werden.
Mitteilungen bzw. Veränderungen gemäß dieser Ordnung sollen im Vereinsorgan "DER ROTTWEILER" veröffentlicht werden. Diese Bekanntgabe hat keine Wirksamkeitsvoraus-setzung. Sie hat nur deklaratorische Wirkung.
Das internationale Ausstellungsreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und die Ausstellungs-Ordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., Sitz Dortmund (VDH) gelten auch für den Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub e.V., Sitz Minden (ADRK), soweit der ADRK keine anderweitigen Regelungen in seinen Bestimmungen festgelegt hat oder durch den Vorstand des ADRK keine anderen Regelungen / Beschlüsse gefasst sind.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK sind öffentliche Veranstaltungen, bei denen Formwertnoten für die Hunde vergeben werden. Sie dienen im Wesentlichen der Beurteilung über die Entwicklung der Rasse hinsichtlich des Formwertes und der Ganganlagen. Für die Zuchtleitung stellen sie ein wichtiges Hilfsmittel dar, zuchtlenkende Maßnahmen von Fall zu Fall zu treffen. Sie sind daher nicht als reine Schönheitsausstellungen, sondern als zuchtfördernde Einrichtung zu betrachten. Außerdem sind sie sehr geeignet, das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Rottweiler-Freunde in fairem Wettbewerb zu festigen und nicht zuletzt für den Rottweiler und den ADRK zu werben. Für die Durchführung einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung sind folgende Bestimmungen zu beachten.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen können von Landes- und Bezirksgruppen des ADRK durchgeführt werden. Die Veranstaltung erfolgt ausschließlich unter wirtschaftlicher Verantwortung der durchführenden Gruppe, die sich auch um die erforderliche Zulassungsgenehmigung der zuständigen Polizei- und Veterinärbehörde bemühen muss.
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen müssen sechs Monate vorher über die zuständige Landesgruppe bei der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Sie müssen zu anderen kynologischen Veranstaltungen zeitlich Abstand halten und zwar zur nächsten Spezial-Rassehunde-Ausstellung einer anderen Gruppe bei einer Entfernung von 120 km vier Wochen und zu internationalen und allgemeinen Rassehunde-Ausstellung des VDH (siehe VDH-Ausstellungs-Ordnung). Bei Großveranstaltungen des ADRK wird kein Fristschutz erteilt. Ein Termin gilt als geschützt, wenn er von der Zuchtbuchstelle bestätigt und in den Rottweiler-Nachrichten veröffentlicht wurde.
Der Antrag auf Terminschutz muss enthalten:
Die Spezial-Rassehunde-Ausstellung muss vom Antragsteller versichert werden. Die Prämie zahlt der Veranstalter.
Die jeweils zurzeit gültige und im "Unser Rassehund" veröffentlichte Ausstellungs-Ordnung mit allen Durchführungsbestimmungen und die Richterordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) sind übergeordnet als ADRK-Ausstellungs-Ordnung bindend.
Mit Ausnahme nachfolgender Punkte:
Einem Zuchtrichter dürfen nicht mehr als 50 Hunde pro Tag zur Bewertung und Erstellung des Richterberichtes zugeteilt werden. Bei Überschreitung ist die Genehmigung des jeweiligen Zuchtrichters und des Richterobmannes vor der Ausstellung schriftlich einzuholen.
Jeder Hund im Ring wird vor der Bewertung durch Abgleich der Mikrochip-/ Tätonummer mit den Angaben in der Ahnentafel auf seine Identität überprüft.
Die Hunde im Alter von 9 bis 18 Monaten werden unterteilt in die Jugendklasse I (9 bis 15 Monate) und die Jugendklasse II (12 bis 18 Monate).
Im Wettbewerb um die Anwartschaften für den VDH- und ADRK-Jugendchampion sowie um die Tagesjugendsieger-Titel (bspw. Klubjugendsieger) werden die Sieger der beiden Jugendklassen gegeneinander antreten.
In der Jugendklasse darf ein "Vorzüglich (V)" nur an Hunde vergeben werden, die dem Standard in vollendeter Weise entsprechen und in einer größeren Konkurrenz vorgestellt werden.
Hunde, die mit einer Zuchtbuch-, Prüfungs- oder Ausstellungssperre belegt worden sind, können an einer ADRK-Ausstellung nicht teilnehmen.
Örtliche veterinär-polizeiliche Vorschriften sind in jedem Fall bindend.
Die Vergabe von Ehrenpreisen liegt im Ermessen des Veranstalters.
Vergabebestimmungen für Titel, die durch den ADRK vergeben werden
Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters oder des Zuchtrichtergremiums und ist getrennt nach Rüden und Hündinnen.
ADRK-Klubjugendsieger/in (KJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Klubsieger/in (KS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die Klubsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit ADRK-Ahnentafel und dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Auslandsjugendsieger/in (ADRK-ALJS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandsjugendsieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Besitz stehen. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben.
ADRK-Auslandssieger/in (ADRK-ALS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Der/die ADRK-Auslandssieger/in wird ermittelt aus den bestplatzierten Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit FCI-Pedigree, die in ausländischem Eigentum stehen. Eine „V“-Bewertung ist vorgeschrieben. An nicht platzierte Hunde wird der Titel nicht vergeben. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
ADRK-Veteranen-Klubsieger/in (ADRK-VetS)
Vergabe nur auf der Klubsieger-Zuchtschau durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR).
Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Klubsieger/in vergeben werden. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Kombinationssieger/in
Dieser Titel wird jeweils auf der Klubsieger-Zuchtschau vergeben an den schönsten gekörten Rüden und die schönste gekörte Hündin aus der Gebrauchshund- oder Championklasse, der oder die mit Erfolg an der DM-VPG des Vorjahres teilgenommen hat. Eine „V“-Bewertung auf der KSZ ist Pflicht und die höchste Punktzahl (DM-VPG) des Vorjahres entscheidet.
Dieser Titel berechtigt auch zum Start in der Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des ADRK.
Deutscher-Jugend-Champion (ADRK) – J.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Jugend-Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen in der Jugendklasse I oder Jugendklasse II (Gegenüberstellung) errungen werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Reserveanwartschaft kann an den Hund mit der Formwertnote "V 2" vergeben werden. Ein Hund kann den Titel "Deutscher Jugend-Champion (ADRK)" nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Champion (ADRK) – Dt.Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern (davon 2 ADRK Spezialzuchtrichtern) errungen werden. Die Anwartschaften können nur in der Zwischen- Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (analog dem CACIB) vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften muss analog zur Vergabe des Res.-CACIB vorgenommen werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
Deutscher Veteranen-Champion (ADRK) – Dt.Vet.-Ch. (ADRK)
Der vom ADRK vergebene Titel "Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)" kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei mindestens eine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellung in Deutschland erworben sein muss. Die Anwartschaften können nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaften können an den zweitbesten Rüden und die zweitbeste Hündin vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (ADRK)“ nur einmal verliehen bekommen.
ADRK-Weltsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Siegerklasse mit dem Nachweis zuchttauglicher Hüften und Ellenbogen.
ADRK-Weltjugendsieger/in (WS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsiege-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Der/die Weltjugendsieger/in wird ermittelt aus den „V1“-Hunden der Jugend-I- und Jugend-II-Klasse.
ADRK-Veteranen-Weltsieger/in (VetWS)
Vergabe nur auf der ADRK-Weltsieger-Ausstellung durch ein Zuchtrichtergremium (amtierende ZR). Dem/der mit V 1 bewerteten Rüden / Hündin, in der Veteranenklasse mit FCI-Ahnentafel, kann der Titel ADRK-Veteranen-Weltsieger/in vergeben werden.
Für die Zuerkennung der Titel Dt.Ch. (ADRK) und J.Ch. (ADRK) müssen bei der ADRK-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
In allen nicht genannten Fällen und Zweifelsfragen gilt die zurzeit gültige Ausstellungs-Ordnung des VDH. Der/die Ausstellungsleiter/in muss mit allen eine Ausstellung betreffenden Fragen vertraut sein und über ausreichende Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verfügen. Ihm/r obliegt:
Am Tage der Veranstaltung sind bereitzustellen: