ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Sachsen-Anhalt

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Sachsen-Anhalt hat keine Rasseliste. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind.
Seit 2009 gibt es ein "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren"
Informationen zum Hundegesetz - HundeG LSA

Attachments:
Download this file (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden auf parlamentarischem Weg.pdf)GesetzGesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden auf parlamentarischem Weg
Download this file (Gesetzentwurf 2006.pdf)GesetzentwurfGesetzentwurf 2006
Download this file (Kampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag.pdf)KampfhundegesetzKampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag

Berlin

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)

Unter Hundehaltung sind alle Themen rund um die Hundehaltung in Berlin aufgeführt. Unter anderen finden sich folgende Regelungen:

- Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016
- Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundegesetzdurchführungsverordnung – HundeG-DVO) vom 18. September 2018
- Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung - GefHuVO) Vom 22. August 2016

Brandenburg

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Über den ADRK wurde auch in Brandenburg geklagt, zu einer Verhandlung vor dem OVG in Frankfurt/O. kam es leider nicht. Andere - scheinbar einfachere - Verfahren - teils ebenfalls mit Rottweilerbeteiligung - wurden jedoch behandelt und in Kenntnis der bereits vorliegenden Urteile des BVerwG abschlägig beschieden. Die Revision vor dem BVerwG, das zwischenzeitlich nach Leipzig umgezogen war, ergab aber erwartungsgemäß auch in Brandenburg die Nichtigkeit der Verordnung. Seit 2004 hat Brandenburg aber seine gesetzliche Ermächtigung geändert und in seiner "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" vom 05.03.2024 neben vielen weiteren Rassen, auch den Rottweiler aufgelistet. Leider wurde die über den ADRK dagegen betriebene Klage im Sept. 2012 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit sehr dürftigen Argumenten abgeschmettert.
Attachments:
Download this file (Bericht_ADRK_OVG_BB_060912.pdf)BerichtBericht zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg
Download this file (Hundeverordnung Stand 2004-06.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2004-06
Download this file (Rassenliste Stand 2004-07.pdf)RassenlisteRassenliste Stand 2004-07

Bremen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Bremens Gesetz über das Halten von Hunden, zueltzt geändert am 20.09.2022, nennt Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gefährliche Hunde, die nicht gezüchtet oder sonst vermehrt werden dürfen.
Attachments:
Download this file (Gesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Gesetzes.pdf)GesetzentwurfGesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Gesetzes
Download this file (Hundeverordnung Stand 2001-10.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2001-10

Niedersachsen

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 sind nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Informationen zum Hundegesetz bereitgestellt.
Attachments:
Download this file (2001-05 Anwälte.pdf)Anwälte2001-05 Anwälte
Download this file (2001-05 Oberverwaltungsgericht.pdf)Oberverwaltungsgericht2001-05 Oberverwaltungsgericht
Download this file (2001-07 ADRK.pdf)ADRK2001-07 ADRK
Download this file (2002-07 Anwälte.pdf)Anwälte2002-07 Anwälte
Download this file (2002-07 Bundesverwaltungsgericht.pdf)Bundesverwaltungsgericht2002-07 Bundesverwaltungsgericht
Download this file (2002-08 Anwälte.pdf)Anwälte2002-08 Anwälte
Download this file (Niedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03.pdf)Wesenstest StandNiedersächsischer Wesenstest Stand 2003-03
In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept