ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Hamburg

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Die Hamburger Verordnung vom Juli 2000 enthielt 2 Listen, Kategorie 1 mit 3, Kategorie 2 mit 11 Rassen. Sie wurde jedoch für nichtig erklärt. Seit 1. April 2006 gibt es ein zuletzt am 04.12.2024 geändertes Gesetz, das den Rottweiler unter den widerlegbar gefährlichen Rassen führt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bietet Informationen zum Thema "Hunde halten in Hamburg" an.
Attachments:
Download this file (2003-09 Anwälte Info.pdf)Anwälte2003-09 Anwälte Info
Download this file (Aktuelles Gesetz seit 01. April 2006.pdf)GesetzGesetz seit 01. April 2006.
Download this file (Hundeverordnung Stand 2000-07.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2000-07

Schleswig-Holstein

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)
Schleswig-Holstein hatte zunächst ebenfalls eine umfangreichere Rasseliste, die 2002 vom BVerwG kassiert worden war.  Es folgte das "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom  28. Januar 2005, das nur auf die gelisteten Rassen im Bundesgesetz verwies.
Seit 2016 gibt es keine Rasselisten mehr. Hunde werden nur noch als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind bspw. durch Verletzung von Menschen oder anderen Tieren. Am 17.06.2015 wurde das neue Gesetz über das Halten von Hunden (HundG) vom Landtag beschlossen.

 
Attachments:
Download this file (SchleswigHolstein_Hundeverordnung_200006.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2005-05
Download this file (SchleswigHolstein_Pressemitteilung_200406.pdf)PressemitteilungPressemitteilung 2004-06
In order to optimize our website for you and to be able to continuously improve it, we use cookies. By continuing to use our websites and products, you agree to the use of cookies.
More details Accept