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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass keine Auslandshündinnen belegt werden dürfen, deren auf der Ahnentafel eingetragener Eigentümer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder die bekanntermaßen in einer Zuchtstätte in Deutschland werfen werden.
Das VDH-Verbandsgericht hat den Antrag von Marion Mau auf Anerkennung der Zuchttauglichkeit der Hündin Dana vom Zauberwald zurückgewiesen und damit das korrekte Vorgehen des ADRK in dieser Sache bestätigt. Die Hündin bleibt damit von der Zucht ausgeschlossen.