ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Freigabe fremder Leistungsrichter

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DR 01/2024

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung einer Prüfung mit einem fremden Leistungsrichter erst erfolgt, wenn dessen Freigabe, die über den ADRK-Richterobmann einzuholen ist, vorliegt.

Der Richterobmann 

Regelung bei der praktischen Durchführung einer ZTP

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DR 12/2023

Bei Feststellung der Tatsache, dass ein Rottweiler dem HZW vorgestellt werden muss, ist die ZTP für diesen Hund sofort zu beenden.

Im ZTP-Bericht wird „muss dem HZW vorgestellt werden“ und der Grund für die Vorstellung eingetragen. Ferner ist anzukreuzen „Zurückgestellt“ ohne Zeitangabe.

Diese Regelung ergibt sich aus einem formalen und einem praktischen Grund. Bei Fortführung der ZTP wird dem Hund am Ende ja nicht die Zuchttauglichkeit bescheinigt, da er dem HZW vorgeführt werden muss. Bei Zuerkennung nach Vorführung beim HZW kann der ZTP-Bericht aber nicht mehr geändert werden, sondern es müsste ein komplett neuer erstellt werden. Dieser wäre dann aber streng genommen kein Bericht mehr von dieser ZTP. Auch wäre der Ärger und die Enttäuschung des Besitzers nach eventuell erfolgreich absolvierter ZTP und anschließend negativer Entscheidung des HZW nur allzu verständlich.

Diese Regelung gilt ab sofort.

Der Hauptzuchtwart 

Helfersichtung

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DR 08/2023 und 09/2023

Nach Beiratsbeschluss ´23 wird es jährlich eine Helferschulung / -workshop geben, die sinnvollerweise mit der Helfersichtung kombiniert wird. Der ADRK wird die Fahrtkosten für Helfer übernehmen, die über den Landesgruppenausbildungswart gemeldet wurden (Beantragung mit Reisekostenformular). Übernachtungskosten und Tagesspesen sind anderweitig zu finanzieren.

– Schutzdiensthelfer DM / Körung: Abrechnung wie Richter und Vorstand (Reisekostenformular)

– Fährtenleger DM: Abrechnung wie Richter und Vorstand (Reisekostenformular).

Der Vorstand 

Zuschüsse / Abrechnungen

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DR 08/2023 und 09/2023

Zzt. ist folgende Regelung zu Zuschüssen bzw. zur Erstattung von Kosten gültig – 150 € Zuschuss zu einer Qualiprüfung (auf Antrag) – 300 € Zuschuss für Mitglieder des ADRK-Teams (7 VDHDM, 5 IFR-WM) pro Veranstaltung.

Der Vorstand

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