ADRK>> |
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Liebe Rottweilerfreunde,
Rottweiler, die noch keine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) absolviert haben und sich einen Zahn (Schneidezahn, Prämolar) abgebrochen haben (Rest muss sichtbar sein), können wegen der Corona-Krise nicht – wie bisher vorgesehen – zur Feststellung des Zahnstatus „vollzahnig“ auf einer Ausstellung gemeldet oder auf einer ZTP zur Nachzuchtbeurteilung zur Bescheinigung des Zahnstatus vorgestellt werden.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass keine Auslandshündinnen belegt werden dürfen, deren auf der Ahnentafel eingetragener Eigentümer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder die bekanntermaßen in einer Zuchtstätte in Deutschland werfen werden.