ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Thüringen

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Thüringen listete in seinem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf.
Häufige Fragen
Am 26.01.2018 wurde diese Rasseliste vom Landtag abgeschaft.
Hunde werden künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche
Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung.

Ministerium für Inneres und Kommunales
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Niedersachsen

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Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 sind nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Informationen zum Hundegesetz bereitgestellt.
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Bayern

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In Bayern, dem einzigen Bundesland, wo es schon seit 1992 Rasselisten gibt, entdeckte man im Jahr 2002, dass sich bei der Gefährlichkeit von Hunderassen Veränderungen ergeben hatten. Folgerichtig wurde eine (!) Rasse von der Liste gestrichen, 6 andere, darunter der Rottweiler, kamen auf Liste 2 (Kategorie 2) neu hinzu. Durch eine über den ADRK geführte Klage bis hin zum Verwaltungsgerichtshof in München konnte Ende 2010 immerhin erreicht werden, dass Hunde mit Negativzeugnis nicht noch weitere Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenzwang einhalten müssen, ohne dass sie im Einzelfall auffällig geworden wären.
Die "Gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern" sind hier nachzulesen.
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Sachsen-Anhalt

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Sachsen-Anhalt hat keine Rasseliste. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind.
Seit 2009 gibt es ein "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren"
Inneministerium Sachsen-Anhalt
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