ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

EORI-Nummer

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DR 06/2015

Das EU-Zollrecht sieht vor, dass Wirtschaftsbeteiligte insbesondere bei der Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldung über eine EORI-Nummer verfügen müssen. Diese sind definiert als Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind. Vom Vorliegen einer Geschäftstätigkeit wird dabei regelmäßig ausgegangen, wenn eine Gewerbeanmeldung und/oder Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist. Bei einer gewerblichen Hundezucht müsste daher, wenn z. B. Welpen in ein Drittland verkauft werden, eine EORI-Nummer angegeben werden, die vorher beim Informations- und Wissensmanagement Zoll zu beantragen ist. Dasselbe gilt beim Vorliegen eines kommerziellen Hundehandels. Wenn die Hundezucht dagegen nicht gewerblich ist, wird keine EORI-Nummer benötigt. Es wird dennoch empfohlen, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn z. B. regelmäßig Ausfuhren getätigt werden.

Die Geschäftsstelle

Neuer Bereich - Wissen

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Frühjahrskörung 2015

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Allgemeine Informationen
Infos Frühjahrskörung, BG Meitingen
Datum 17.05.2015
Ort Sportgelände der Gemeinde 86653 Daiting
Körmeister Jürgen Wulff, Edgar Hellmann
Helfer Björn Allgaier, Steffen Kübler, Marcel Wissing
Beginn 17.05.2015, 8.00 Uhr
Zeitplan Einfinden der Teilnehmer auf dem Gelände
Mittagspause
Helfereinstellung
Teil II

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