ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

Thüringen

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Thüringen listete in seinem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" vom Sommer 2011 4 Rassen als gefährlich auf.
Häufige Fragen
Am 26.01.2018 wurde diese Rasseliste vom Landtag abgeschaft.
Hunde werden künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche
Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung.

Ministerium für Inneres und Kommunales
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Niedersachsen

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Im aktuellen Gesetz vom 26.05.2011 sind nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Informationen zum Hundegesetz bereitgestellt.
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Frühjahrskörung 2011

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Allgemeine Informationen
Datum 22.05.2011
Ort Blatzheim
Bezirksgruppe BG Blatzheim (LG07 - Rheinland)
Beginn 22.05.2011, 8.00 Uhr
Richter Hans-Jürgen Radtke, Treuenbrietzen, Uwe Petermann, Albersdorf
Helfer Patrick Tanner, Markus Maaser
Ersatz Wolfgang Vogt

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