ADRK
Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

EORI-Nummer

DR 06/2015

Das EU-Zollrecht sieht vor, dass Wirtschaftsbeteiligte insbesondere bei der Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldung über eine EORI-Nummer verfügen müssen. Diese sind definiert als Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind. Vom Vorliegen einer Geschäftstätigkeit wird dabei regelmäßig ausgegangen, wenn eine Gewerbeanmeldung und/oder Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist. Bei einer gewerblichen Hundezucht müsste daher, wenn z. B. Welpen in ein Drittland verkauft werden, eine EORI-Nummer angegeben werden, die vorher beim Informations- und Wissensmanagement Zoll zu beantragen ist. Dasselbe gilt beim Vorliegen eines kommerziellen Hundehandels. Wenn die Hundezucht dagegen nicht gewerblich ist, wird keine EORI-Nummer benötigt. Es wird dennoch empfohlen, eine EORI-Nummer zu beantragen, wenn z. B. regelmäßig Ausfuhren getätigt werden.

Die Geschäftsstelle

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