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Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V. |
Anhang an die Durchführungsbestimmungen einer ZTP
Nachzuchtbeurteilung
Sinn und Zweck:
Die Nachzuchtbeurteilung hat zum Ziel, den Zahnstatus bei Rottweilern nach dem 8. Lebensmonat für den Eigentümer und den ADRK zu erfassen. Hierzu genügt eine Vorstellung auf einer ZTP (siehe Beschluss des Beirats aus 04/2022). Außerdem werden Daten von Rottweilern erfasst, die möglicherweise später nicht auf einer ZTP vorgestellt werden.
ADRK-ZTP-Bestimmungen
a) Hörzeichen
Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung gehen = Aus, Fuß
b) Ausführung
Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Hat der Hund zugefasst, wird er durch den HL bedrängt. In dieser Phase der Bedrängung ist der Softstock in einer Drohbewegung über den Körper des Hundes zu schwingen, ohne diesen zu berühren. Auf Anweisung des ZR steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für „Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben.
Wurfabnahmen ab 24. März 2021
Der ZAS informiert:
An alle LG-Zuchtwarte und Zuchtwarte
wegen der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.03.2021 nun wieder verordneten Kontaktbeschränkungen beschloss der Zuchtausschuss bis auf Widerruf wieder auf die Durchführung von Wurferstabnahmen zu verzichten und im Übrigen den Empfehlungen des VDH zu folgen: